Rund 2.000 Afghanen warten in Pakistan auf die von Deutschland zugesagte Aufnahme. Ein früherer Oberster Richter zog dafür vor das Bundesverfassungsgericht und erhielt Recht – zumindest teilweise.
Eine afghanische Familie aus einem Aufnahmeprogramm hat mit ihrer Klage um Einreise in Deutschland vor dem Bundesverfassungsgericht teilweise Erfolg gehabt. Die Karlsruher Richter wiesen die Bundesregierung an, die Visaanträge des ehemaligen Richters und seiner Familie umgehend zu prüfen, wie das Gericht am Donnerstagabend mitteilte. Ziel der vorangegangenen Verfassungsbeschwerde und eines Eilantrags sei die Erteilung eines vorläufigen Visums gewesen.
Die Familie, ein ehemaliger oberster Richter aus Afghanistan mit Ehefrau und vier Kindern, hatte im Dezember 2022 eine Aufnahmeerklärung der Bundesregierung erhalten. Seitdem warte sie in Pakistan auf die Einreise nach Deutschland. Zuletzt habe der Familie aber die Abschiebung in ihr Heimatland gedroht. Dort sei ihr Leben massiv bedroht, da der Familienvater als Richter Mitglieder der radikalislamischen Taliban verurteilt habe.
Im vergangenen Juni hatte die Familie vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage und Eilantrag auf Erteilung eines Visums erhoben und Recht bekommen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hob den Beschluss Ende August jedoch auf. Es wertete die Aufnahmeerklärung als unverbindliche politische Entscheidung, von der sich die Bundesregierung auch wieder lösen könne.
Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, den Fall nicht an das Oberverwaltungsgericht zurückzuweisen. “Angesichts der besonderen Dringlichkeit für die Beschwerdeführenden würde es der Besonderheit des Falles nicht entsprechen, das einstweilige Rechtsschutzverfahren zu erneuter Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen”, heißt es in der Begründung der Karlsruher Richter. Seitens der Bundesregierung stünden “keine zureichenden Gründe für die Verzögerung der Visaverfahren” entgegen.