Die AfD ist mit einem Eilantrag gegen eine Verfügung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg zur Wahlwerbung der Partei vorerst gescheitert. Es bestünden „keine durchgreifenden Zweifel, dass der betroffene Wahlwerbespot geeignet sei, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu beeinträchtigen“, teilte das Verwaltungsgericht Potsdam am Donnerstag mit. Grundlage für die Einschätzung sei eine sachverständige Bewertung der Kommission für den Jugendmedienschutz. (AZ: VG 11 L 74/25)
Die Medienanstalt hatte nach Gerichtsangaben mit sofort vollziehbarer Verfügung vom 15. Januar festgestellt, dass ein für die Landtagswahl 2024 vorgesehener AfD-Wahlwerbespot in Brandenburg gegen den Jugendschutzmedien-Staatsvertrag verstößt. Die Medienanstalt hatte der AfD Brandenburg deshalb verboten, den mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellten Werbespot zu verbreiten oder zugänglich zu machen, ohne dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren diesen üblicherweise nicht wahrnehmen. Durch den Spot würden Vorurteile geschürt.
Der Wahlwerbespot „Wochenmarkt oder Drogenmarkt (…)“ war den Angaben zufolge in den sozialen Medien verbreitet worden. Gegen die Verfügung der Medienanstalt hatte die AfD Brandenburg am 24. Januar vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben und den vorliegenden Eilantrag gestellt, der nun erfolglos geblieben sei, betonte das Gericht. Die zuständige Kammer habe keine Anhaltspunkte, an der sachverständigen Einschätzung zu zweifeln, dass das Video offensichtlich rassistische Stereotypen bediene.