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AfD erzielt Teilerfolg gegen Thüringer Verfassungsschützer Kramer

Der AfD-Landesverband Thüringen hat mit einer Klage gegen Äußerungen des Präsidenten des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, vor dem Verwaltungsgericht Weimar teilweise Erfolg gehabt. Wie ein Behördensprecher am Donnerstag mitteilte, gaben die Richter der Feststellungsklage in einem Punkt statt, wiesen sie in den übrigen Punkten jedoch ab. In dem Verfahren sei es um Aussagen des Behördenleiters in einem Pressegespräch mit der in Suhl erscheinenden Zeitung „Freies Wort“ im Juni 2023 gegangen.

Erfolgreich war die Klage laut Urteil hinsichtlich mehrerer Aussagen, mit denen Kramer die programmatische Ausrichtung der AfD bewertete. Formulierungen wie, die Partei habe „eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten“ oder verfüge über „kaum vorhandene Programmatik“, verletzten das Neutralitätsgebot. Staatliche Organe dürften sich nicht wertend über Programme einzelner Parteien äußern. Das beeinträchtige die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb.

Keinen Erfolg hatte die AfD dagegen bei der beklagten Aussage Kramers, wonach Bürgerinnen und Bürger „idealerweise“ bei Wahlen gegen „Verfassungsfeinde“ stimmen sollten. Diese Äußerung sei allgemein gehalten gewesen und habe keinen konkreten Bezug zur AfD gehabt, befand das Gericht.

Auch die Aussage, die AfD „verunglimpfe unsere Demokratie“, hielt das Gericht für rechtmäßig. Sie stelle eine zulässige Erläuterung von Feststellungen aus den Verfassungsschutzberichten dar und bewege sich im Rahmen des Sachlichkeitsgebotes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.