AfD-Antrag zu Corona-Maßnahmen: Gericht entscheidet im Oktober

Im Streit um Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zwischen der bayerischen AfD und Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) will der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 25. Oktober eine Entscheidung verkünden. Dies geschehe auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 25. August, teilte der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag in München mit. Die Entscheidungsverkündung ist öffentlich.

Gegenstand der Streitigkeit seien Maßnahmen von Landtagspräsidentin Aigner zur Pandemie-Bewältigung, die am 3. Juli 2020 in Kraft getreten waren, hieß es weiter. Die bayerische AfD-Fraktion und einer ihrer Abgeordneten beantragen die Feststellung, dass diese Anordnungen ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt hätten. Dazu gehörten etwa Regelungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie zum Mindestabstandsgebot und zur maximalen Belegungskapazität der Sitzungssäle und Besprechungsräume.

Sie hatten ihren Antrag bereits 2020 eingereicht. Die Feststellung im Wege einer einstweiligen Anordnung lehnte der Bayerische Verfassungsgerichtshof im September 2020 ab, hieß es. (00/2981/14.09.2023)