Ärzteschaft fordert Nachbesserung bei Bundes-Krankenhausreform

Die Ärzteschaft Nordrhein mahnt Nachbesserungen der bundesweiten Krankenhausreform an. Der Bundesrat müsse auf seiner Sitzung am 22. November die bundesweite Krankenhausreform (KHVVG) in den Vermittlungsausschuss überweisen, forderte die Ärztekammer Nordrhein am Sonntag nach ihrer Kammerversammlung in Düsseldorf mit. Es gehe nicht darum, die Reform zu verhindern, sondern dringend notwendige Verbesserungen zu verhandeln.

Die Kritik der nordrheinischen Delegierten ziele insbesondere auf die im Gesetz vorgesehenen Regelungen für eine Vorhaltevergütung, hieß es. Um die Fehlanreize durch das Fallpauschalen-System wirklich zu stoppen, müssten nicht nur erbrachte Leistungen vergütet werden, sondern naturgemäß unterschiedliche Vorhaltekosten, insbesondere die patientennahe Personalausstattung. Das im KHVVG enthaltene Modell der Vorhaltevergütung orientiere sich immer noch zu stark an der Zahl der behandelten Fälle und benachteilige dadurch vor allem kleine Krankenhäuser auf dem Land, heißt es in einem Beschluss der Kammerversammlung.

Die Kammerversammlung mahnte zudem, die Bedürfnisse der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung nicht aus dem Blick zu verlieren. Die Leistungsgruppen der Krankenhausplanung müssten sich an der Weiterbildungsordnung orientieren. Nur so lasse sich verhindern, dass auf dem Weg zum Facharzt „Flaschenhälse“ entstehen.

„Von diesen Kritikpunkten ganz abgesehen ist es mir völlig unverständlich, dass ein Gesetz mit diesem gigantischen Veränderungspotenzial für unser Gesundheitswesen ohne Auswirkungsanalyse in Kraft treten soll“, erklärte Kammerpräsident Sven Dreyer.

Das bundesweite „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ (KHVVG) soll Anfang 2025 in Kraft treten. Kern der geplanten Krankenhausreform ist die Ergänzung der seit mehr als 20 Jahren existierenden Fallpauschalen. So soll das Vorhalten von Leistungen besser vergütet und die Zahl unnötiger, aus wirtschaftlichen Überlegungen durchgeführter Eingriffe verringert werden. Auch sollen sich künftig kleinere Kliniken mit niedrigerem Versorgungslevel auf eine Grundversorgung konzentrieren, während die komplexeren Eingriffe vor allem in großen, spezialisierten Kliniken erfolgen sollen. Kritiker der Reformpläne warnen unter anderem vor einer verzerrten Bewertung von Kliniken und bemängeln fehlende Sicherungskriterien von Häusern vor allem in ländlichen Regionen.