Ärztepräsident: Praxen vor radikalen Abtreibungsgegnern schützen

Von Beleidigungen und teilweise auch von Bedrohungen spricht Ärztepräsident Reinhardt bei dem Stichwort Gehsteigbelästigung vor Abtreibungspraxen. Das muss auch strafrechtlich geahndet werden, meint er.

Ärztepräsident Klaus Reinhardt hat die Bundesregierung aufgefordert, bei der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechtes auch den Schutz der Ärztinnen und Ärzte zu verbessern, die Abbrüche vornehmen. Sie müssten wirksam vor Drangsalierungen, Bedrohungen und Angriffen bewahrt werden, sagte Reinhardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstag). „Die Kolleginnen und Kollegen haben es mit teilweise radikal auftretenden Aktivisten zu tun, die in der Nähe von Praxen teilweise wochenlang demonstrieren“, berichtete er. Sie bekämen Mails mit Beleidigungen, aber auch mit expliziten Bedrohungen. „Nötig ist, dass dies konsequenter als bisher verfolgt und auch strafrechtlich geahndet wird“, fordert Reinhardt.

Zudem müsse man sogenannte Gehsteigbelästigungen vor Arztpraxen klar von politischen Demonstrationen abgrenzen. „Denn das, was einige Kolleginnen und Kollegen erleben, geht über das Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung weit hinaus“, beklagte der Ärztepräsident.

Die Ampel-Regierung plant dazu ein Gesetz. Gehsteigbelästigung soll demnach als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Geplant ist, dass die Bundesregierung den Entwurf noch im Januar beschließt. Im März soll eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission ihre Empfehlungen zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches vorlegen. Eine weitere Kommission soll auch Empfehlungen zum Thema Eizellspende und altruistische Leihmutterschaft abgeben.

Reinhardt sagte dazu, das Embryonenschutzgesetz sei völlig veraltet. Es sei höchste Zeit, die über 30 Jahre alten Vorschriften an die medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen. „Es ist nicht mehr zu rechtfertigen, warum die Samenspende erlaubt ist, die Eizellspende aber nicht.“ Das Verbot sei damals mit der Sorge begründet worden, dass junge Menschen Schwierigkeiten haben könnten, zu verarbeiten, dass sie eine genetische Mutter hätten sowie eine, die sie ausgetragen habe. Mittlerweile gebe es aber Studien mit gegenteiligen Erkenntnissen.

Zu einer Legalisierung der nichtkommerziellen Leihmutterschaft äußerte sich Reinhardt ablehnend. „Ich glaube, dass eine Frau zu dem Kind, das in ihr heranwächst, eine ganz besondere Beziehung entwickelt. Und selbst dann, wenn die Leihmutter ausschließlich altruistisch helfen will und alles rational durchdacht hat, wird sie Folgen vorab kaum abschätzen können“, sagte er und fügte hinzu: „Deshalb bin ich bei der Frage der Legalisierung sehr skeptisch.“