Ärztekammer Nordrhein fordert Nachbesserung bei Krankenhausreform
Die Ärztekammer Nordrhein hat Nachbesserungen bei der Krankenhausreform des Bundes angemahnt. Sie lasse bislang eine echte Finanzierungsreform vermissen, was vor allem kleinere Häuser vornehmlich auf dem Land treffen würde, warnte Ärztekammer-Präsident Sven Dreyer am Mittwoch in Düsseldorf. Der Bundestag will das Reformgesetz am 18. Oktober verabschieden.
Bei der Finanzierungsreform muss der Bund aus Sicht von Dreyer vor allem sicherstellen, dass kleinere Häuser nicht nur erbrachte Leistungen vergütet bekommen. Deren Überleben hänge davon ab, dass sie auch die sogenannten Vorhaltekosten finanziert bekommen: „Wenn wir flächendeckend Kinderstationen wollen, dann müssen wir die Pflegekräfte und Ärzte dort auch dann bezahlen, wenn nur wenige Kinder stationäre Leistungen in Anspruch nehmen.“
Die Ermittlung der Vorhaltebudgets orientiere sich aber immer noch an den Fallzahlen der Kliniken. Damit werde das einstmals versprochene Ziel, den ökonomischen Druck von den Krankenhäusern zu nehmen, verfehlt, beklagte Dreyer. Der Handlungsspielraum der Länder sei hier eingeschränkt, weil diese nur über die Krankenhausplanung verfügen könnten, während Finanzierungsreform Sache des Bundes sei.
Die für das kommende Jahr geplante Krankenhausreform des Landes NRW hält die Ärztekammer Nordrhein unterdessen für gelungen. Kern sind neue Rahmenvorgaben für die stationäre Versorgung. Spezialisierung und Zentralisierung sollen künftig die bestmögliche Qualität bei der Behandlung gewährleisten. Damit sollen nach Plänen des Landes künftig nicht länger alle Kliniken alles anbieten. Das jeweilige Leistungsangebot richtet sich künftig nach den bisherigen Fallzahlen und wird auf weniger Häuser konzentriert. Der oft als ruinös kritisierte Wettbewerb der landesweit rund 300 Kliniken um Fallzahlen und Personal soll damit gestoppt und die Qualität der Patientenversorgung durch Spezialisierung verbessert werden.
„Eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung bleibt gewährleistet“, betonte Dreyer. „90 Prozent der Menschen in NRW werden innerhalb von 20 Autominuten ein Krankenhaus mit Notfallversorgung erreichen.“ Krebspatienten müssten zwar künftig längere Strecken in Kauf nehmen, könnten sich dafür aber darauf verlassen, in einem gut ausgestatteten Behandlungszentrum versorgt zu werden.
Jedoch müssten die Krankenhausplanung des Landes und die bundesweite Vergütungsreform aufeinander abgestimmt sein. „Im Sinne unserer Patientinnen und Patienten und den Belegschaften in den Kliniken können wir nur an Bund und Länder appellieren, hier aufeinander zuzugehen“, sagte Dreyer. „Wenn es am Ende nicht gelingt, den finanziellen Druck von den Krankenhäusern zu nehmen, werden die Kliniken gezwungen, durch Arbeitsverdichtung noch mehr Leistung aus ihren Mitarbeitern herauszuholen.“