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Abtreibungsverbot in katholischer Klinik wird Fall für Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht Hamm verhandelt heute (Freitag) die Klage des Lippstädter Chefarztes und Gynäkologen Joachim Volz gegen seinen Arbeitgeber, das Klinikum Lippstadt. Volz hatte gegen zwei Weisungen geklagt, die ihm medizinisch induzierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis untersagen. (AZ: 2CA 182/24)

Hintergrund der Weisung ist die Fusion des evangelischen Krankenhauses in Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital und dem Marien-Hospital in Erwitte. Seit März firmieren die Kliniken gemeinsam als Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus. Der Gesellschaftsvertrag untersagt laut Erzbistum Paderborn Schwangerschaftsabbrüche und assistierten Suizid. Ausgenommen sind Abbrüche in Notfällen, wenn sonst Lebensgefahr für die Mutter bestünde.

Die Klage des Gynäkologen Volz wird in den Räumen des Amtsgerichts Lippstadt verhandelt. Zuvor soll es eine Demonstration geben, die vom Klinikum Lippstadt zum Amtsgericht führt. Eine Entscheidung der Kammer wird für Freitag erwartet. Ob diese den Fall jedoch abschließend klärt, ist offen.