Abschussgenehmigung für Wolf in Niedersachsen bleibt in Kraft

Die vom Land Niedersachsen erteilte Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes in der Region Hannover bleibt nach einem Gerichtsurteil vorläufig in Kraft. Die im Rahmen des sogenanen Schnellabschussverfahrens erteilte Genehmigung gelte damit maximal bis zum 12. April, teilte das Umweltministerium am Dienstag in Hannover mit.

Nach Rissen mehrerer Rinder hatte Niedersachsen Ende März als erstes Bundesland einen Wolf nach dem von der Umweltministerkonferenz beschlossenen Schnellverfahren zum Abschuss freigegeben. Die Umweltminister des Bundes und der Länder hatten das Verfahren im Dezember auf den Weg gebracht. Danach wird in Gebieten mit überdurchschnittlich häufigen Wolfsangriffen auf gut geschützte Nutztiere ein Abschuss für 21 Tage im Abstand von 1.000 Metern um die konkrete Weide erlaubt, ohne dass eine DNA-Probe abgewartet werden muss.

Der Artenschutzverein „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ hatte zunächst beim Verwaltungsgericht Oldenburg einen Eilantrag auf Aussetzung der Ausnahmegenehmigung gestellt. Dieses wies den Antrag vorläufig zurück. Dagegen reichte der Verein Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ein. Mit seiner Entscheidung vom 29. März wies das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde ebenfalls zurück.

Über die eigentliche Klage der „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ muss das Verwaltungsgericht Oldenburg noch entscheiden. Auch der in Wolfsburg ansässige „Freundeskreis freilebender Wölfe“ hat Rechtsmittel gegen die Abschussgenehmigung angekündigt.