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Ab Sonntag erweiterter Mutterschutz für Frauen mit Fehlgeburten

Fehlgeburten sind oftmals traumatische Erfahrungen. Ab dem 1. Juni erhalten betroffene Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche mehr Schutz.

Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, fallen ab Sonntag auch unter den Mutterschutz. Ab der 13. Woche gilt dann eine gestaffelte Dauer von zunächst bis zu zwei Wochen, ab der 17. Woche von bis zu sechs Wochen und ab der 20. Woche von bis zu acht Wochen. Bislang brauchten betroffene Frauen nach Fehlgeburten eine Krankschreibung, Mutterschutz griff erst ab der 24. Schwangerschaftswoche oder wenn das tote Kind mehr als 500 Gramm wog. Künftig gilt ab der 13. Woche grundsätzlich der gestaffelte Mutterschutz, Frauen können aber auch freiwillig schon früher wieder arbeiten.