90 Jahre Barmer Theologische Erklärung gewürdigt

In Wuppertal ist am Freitag an die Veröffentlichung der Barmer Theologischen Erklärung vor 90 Jahren erinnert worden. Zum Auftakt der Feierlichkeiten am Jahrestag der Erklärung kamen in der Kirchlichen Hochschule Wuppertal (KiHo) rund 200 Wissenschaftler und Kirchenvertreter zu einer zweitägigen Fachkonferenz unter dem Motto „Was Erinnern macht – Macht der Erinnerung“ zusammen.

Am 31. Mai 1934 hatten evangelische Christen die Erklärung auf einer Bekenntnissynode in Wuppertal-Barmen verabschiedet. Sie legten damit das theologische Fundament für die Bekennende Kirche und grenzten sich von den NS-treuen „Deutschen Christen“ ab.

Die „Deutschen Christen“ hatten zuvor versucht, die NS-Weltanschauung und das Führerprinzip in der Kirche durchzusetzen. Diesem Anspruch widersetzte sich die Barmer Synode: In ihrer Erklärung aus sechs Thesen verwahrte sie sich gegen Irrlehren, bekannte sich zu „evangelischen Wahrheiten“ und stellte das Evangelium von Jesus Christus als „unantastbare Grundlage“ der Kirche ins Zentrum. Die Erklärung bekräftigte auch die Trennung von Kirche und Staat.

Für den Abend des 31. Mai ist ein Festgottesdienst in der Gemarker Kirche geplant, in der die Erklärung von den 139 Synodalen aus lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen in Deutschland von einer Bekenntnissynode verabschiedet wurde. Die Predigt soll die Bischöfin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Beate Hofmann, halten.

Zum Festprogramm gehört die Möglichkeit zum Besuch der Dauerausstellung, die 2014 in der Gemarker Kirche zum 80-jährigen Bestehen der Erklärung eröffnet wurde. Die Schau mit dem Titel „Gelebte Reformation – Die Barmer Theologische Erklärung“ gliedert sich in sieben Abschnitte und greift unter anderem die Themen „Reformation“, „Kirchenkampf“ und „Verantwortung“ auf. Außerdem ist unter http://u.epd.de/30uy eine virtuelle Ausstellung im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen abrufbar – in diesem Archiv wird das Original der Erklärung verwahrt.