9.000 Stellen für Kindergrundsicherung? Grüne widersprechen

Ganze 9.000 zusätzliche Stellen sollen laut einem Bericht für die Kindergrundsicherung benötigt werden. Die Grünen-Bundestagsfraktion weist diese Rechnung zurück, das Bundesfamilienministerium warnt vor Spekulationen.

Rund 9.000 zusätzliche Verwaltungsstellen sollen nach einem Medienbericht perspektivisch für die Kindergrundsicherung in Deutschland benötigt werden. Die Grünen-Bundestagsfraktion wies diese Zahlen zurück, das Bundesfamilienministerium warnte vor einer derartigen Diskussion.

Wie das Nachrichtenportal „The Pioneer“ am Freitag unter Berufung auf eine interne Berechnung des Bundesfinanzministeriums berichtet, dass für die Kindergrundsicherung in den kommenden vier Jahren bis zu 9.000 zusätzliche Verwaltungsstellen benötigt würden. Der Bedarf erhöhe sich bis dahin jährlich. Die Verwaltungskosten würden zudem auf rund 800 Millionen Euro steigen.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Andreas Audretsch, nannte die Zahlen „absurd und jenseits des denkbaren“. Die Fraktion arbeite derzeit im Bundestag an der Ausgestaltung der Kindergrundsicherung. „Dabei wird es weder eine neue Behörde noch neue Stellen in diesen absurden Größenordnungen geben“, betonte Audretsch.

Dem Bundesfamilienministerium ist die Berechnung nach eigenen Angaben bislang nicht bekannt, weshalb es sie zunächst nicht kommentieren wolle. „Die Kindergrundsicherung ist Gegenstand der laufenden parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag, auch mit dem Ziel weitere Synergiepotenziale zu heben“ erklärte ein Sprecher des Ministeriums. Eine Diskussion über die Höhe der Stellenzahl sei deswegen „aktuell nicht sinnvoll“.

Die Kindergrundsicherung gilt als größte Sozialreform der Ampel-Koalition. Das Kindergeld, der Kinderzuschlag für einkommensarme Familien sowie die Sozialleistungen für Kinder sollen gebündelt werden. Zur Verwaltung sollen die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit zum Familienservice ausgebaut werden. Das Kabinett hatte im September einen Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung beschlossen. Die Einführung ist für das Jahr 2025 geplant. Wann der Bundestag jedoch abschließend über das Vorhaben beraten wird, ist noch nicht klar.