2022: Mehr Menschen in NRW bekommen Regelleistungen für Asylbewerber
Ende 2022 haben deutlich mehr Menschen in Nordrhein-Westfalen die sogenannten Regelleistungen des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Die Zahl sei im Vergleich zum Vorjahr um knapp ein Viertel (24,4 Prozent) auf 106.950 Empfängerinnen und Empfänger gestiegen, erklärte das Statistische Landesamt (IT.NRW) am Dienstag in Düsseldorf.
Mehr als die Hälfte dieses Zuwachses geht der Statistik zufolge auf die gestiegene Zahl der Schutzsuchenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit zurück. Hier sei Ende 2022 ein Plus von 11.340 Empfängerinnen und Empfängern zu verzeichnen. Menschen aus der Ukraine haben seit dem 1. Juni 2022 zwar grundsätzlich Anspruch auf Leistungen wie Bürgergeld und Sozialhilfe. Die Umstellung erfolgt der Behörde zufolge allerdings sukzessive und neu ankommende Menschen erhalten zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die fünf häufigsten Herkunftsländer der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz waren Ende 2022 laut Statistik Syrien (12.925), Irak (12.820), Ukraine (11.815), Afghanistan (8.465) und die Türkei (6.250). Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit verzeichneten mit einem Plus von 4.830 Menschen nach den Ukrainerinnen und Ukrainern den zweitgrößten Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr.
Die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind für den täglichen Bedarf gedacht und werden entweder in Form von Grundleistungen oder als Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt, teilweise auch als Sachleistungen.