Zwei EKBO-Frauen kandidieren als Pröpstin

Ende Oktober wählt die Landessynode die Nachfolgerin von Propst Christian Stäblein. Zwei aus der Landeskirche bekannte Frauen stellen sich zur Wahl: Oberkonsistorialrätin Christina-Maria Bammel und Barbara Hustedt, die Persönliche Referentin von Bischof Markus Dröge. Zum 1. Februar 2020 wird die neue Pröpstin ihr Amt antreten. Im Interview berichtet Bischof Dröge, wie es zu der Auswahl kam.

Ende Oktober wählt die Landessynode die Nachfolgerin von Propst Christian Stäblein. Zwei aus der Landeskirche bekannte Frauen stellen sich zur Wahl: Oberkonsistorialrätin Christina-Maria Bammel und Barbara Hustedt, die Persönliche Referentin von Bischof Markus Dröge. Zum 1. Februar 2020 wird die neue Pröpstin ihr Amt antreten. Im Interview berichtet Bischof Dröge, wie es zu der Auswahl kam.

Bischof Dröge, wie war der Ablauf, um die beiden Kandidatinnen auszuwählen und wie sehen die nächsten Schritte aus? In der EKBO ist es so geregelt, dass die Kirchenleitung der Synode einen Wahlvorschlag unterbreitet. Die Kirchenleitung hatte eine Findungskommission aus Mitgliedern der Kirchenleitung berufen und dazu einen auswärtigen Berater, einen leitenden Geistlichen einer anderen EKD-Landeskirche, eingeladen. In der Kommission, deren Vorsitzender ich als Bischof war, haben wir zunächst eine Ausschreibung formuliert und veröffentlicht. Verschiedene Personen, Männer und Frauen aus der EKBO und aus anderen Landeskirchen wurden zusätzlich persönlich angesprochen. Dann haben wir die Bewerbungen gesichtet, die eingegangen sind, und vier Personen zum persönlichen Gespräch eingeladen. Zwei Personen haben wir dann der Kirchenleitung vorgestellt. Sie hat auf ihrer Klausurtagung entschieden, die beiden vorgestellten Personen, Christina-Maria Bammel und Barbara Hustedt, der Synode zur Wahl vorzuschlagen. Nun wird die Herbstsynode wählen.

Welche Aufgaben hat ein Propst, eine Pröpstin? Das Propstamt ist das theologische Leitungsamt des Konsistoriums. Propst oder Pröpstin sind Mitglied der Synode, der Kirchenleitung, des Kollegiums des Konsistoriums und des Konventes der Generalsuperintendentinnen und Generalsuperintendenten, der vom Bischof geleitet wird. Theologische Leitung des Konsistoriums bedeutet, die theologisch relevanten Themen unserer Kirche voranzutreiben und in die gesamte Kirche hinein zu kommunizieren. Dazu gehört auch die Leitung der Abteilung 2 des Konsistoriums, in der das gesamte kirchliche Leben thematisch angesiedelt ist. Das Propstamt ist also ein für unsere Kirche sehr wichtiges Amt. Die Vertretung des Bischofsamtes gehört nicht zwingend dazu. Es obliegt dem Bischof oder der Bischöfin, zu entscheiden, ob Propst oder Pröpstin oder eine Person aus dem Generalsuperintendentenkonvent die Vertretungsfunktion übernimmt.

Wie arbeiten Bischof und Pröpstin, Propst zusammen? Eine gute und enge Zusammenarbeit ist wichtig! Dies geschieht in der Kirchenleitung, im Generalsuperintendentenkonvent, im Gesamtephorenkonvent und darüber hinaus in verschiedenen regelmäßigen Dienstbesprechungen, zu denen der Bischof einlädt. Bei allen diesen Treffen ist die Pröpstin oder der Propst dabei.

Welche Kompetenzen muss ein Propst, eine Pröpstin haben? Wir haben in der Findungsgruppe sechs in sich differenzierte Kompetenzfelder formuliert: theologische Kompetenz, Organisations- und Verwaltungskompetenz, gesellschaftspolitische Kompetenz, Kirchenkompetenz, dazu personenbezogene Kompetenzen und Repräsentationskompetenz.

Die Kandidatinnen sind beide weiblich – war das ein ausschlaggebendes Kriterium für die Findungskommission? Es war der Findungskommission bewusst, dass in der Leitungsebene der EKBO derzeit der Frauenanteil zu schwach ist. Generell haben wir aber gesagt, dass in erster Linie die Kompetenzen und die Persönlichkeit eine Rolle spielen sollen. Wir hatten verschiedene kompetente Männer aus unserer und aus anderen Landeskirchen angesprochen und motiviert sich zu bewerben. Zwei kompetente Männer haben aber aus familiären Gründen gegen Ende des Verfahrens einen Rückzieher gemacht. Das haben wir bedauert, weil wir gerne einen geschlechtlich gemischten Wahlaufsatz mit Personen aus unserer und aus anderen Kirchen präsentiert hätten.

Sie kennen beide Kandidatinnen persönlich. Welche Qualitäten bringen Christina-Maria Bammel und Barbara Hustedt für das Propstamt mit? Beide sind hochkompetent und bestens in der Lage das wichtige Propstamt wahrzunehmen!

Die Fragen stellte Constance Bürger.

Christina-Maria BammelChristina-Maria Bammel wurde 1973 in Berlin-Pankow geboren. Sie studierte Theologie in Marburg und Berlin sowie Philosophie und Religionswissenschaften in Philadelphia/USA. Anschließend war sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Systematische Theologie an der Humboldt-Universität zu Berlin und schloss 2003 ihre Promotion ab. Danach war sie Referentin in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der EKBO. Im Anschluss an ihr Vikariat war sie von 2009 bis 2015 Pfarrerin an der Weinberg-Kirchengemeinde in Berlin-Mitte. Seit 2015 leitet die Oberkonsistorialrätin das Referat Kirchliches Leben in der Abteilung 2 des Konsistoriums der EKBO.

Barbara HustedtBarbara Hustedt wurde 1964 in Einbeck (Niedersachsen) geboren. Sie studierte in Bethel/Bielefeld, Marburg, São Leopoldo/Brasilien und in Heidelberg Theologie. Anschließend war sie Persönliche Referentin des Sächsischen Ausländerbeauftragten und Vizepräsidenten des Sächsischen Landtags. Nach Pfarrstellen im niedersächsischen Hardegsen und Oesede/Georgsmarienhütte war sie von 2005 bis 2013 Pastorin in Lüneburg. Von 2015 bis 2017 war sie Krankenhausseelsorgerin im Helios-Klinikum Berlin-Buch. Seit 2017 ist sie die Persönliche Referentin von Bischof Markus Dröge.