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Zur Person: Verfassungsschutzchef Wilfried Peters

Wilfried Peters hat in Kiel und Göttingen Jura studiert. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung mit dem Zweiten Staatsexamen 1994 war er zunächst als Rechtsanwalt tätig. Ab Februar 1999 war Peters Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, zuerst in Brandenburg am Verwaltungsgericht Potsdam.

Von 2001 bis 2003 war der promovierte Jurist Referent im brandenburgischen Justizministerium und bei der Landtagsverwaltung. 2005 ging er zunächst zum damaligen brandenburgischen Oberverwaltungsgericht in Frankfurt an der Oder und wurde dann zum Richter am gemeinsamen Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg der beiden Bundesländer ernannt.

Ab April 2010 war Peters Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Berlin. Dort war er Vorsitzender der für Versammlungsrecht, Verfassungsschutzrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Datenschutzrecht und Straßenrecht zuständigen ersten Kammer. Außerdem war er als Lehrbeauftragter an der Universität Potsdam tätig.

Die Verfassungsschutzgesetze des Bundes und des Landes Berlin sowie das G 10-Gesetz gehörten als Teile des Verfassungsschutzrechts zu den von Peters bearbeiteten Rechtsgebieten. Am Montag hat der 62-Jährige die Leitung des Verfassungsschutzes von Brandenburg übernommen.