Zentralrat der Juden hält an Antidiskriminierungsklausel fest

Nachdem die Berliner Kulturverwaltung wegen juristischer Bedenken die erst vor einem Monat eingeführte Antidiskriminierungsklausel ausgesetzt hat, verteidigt Zentralratspräsident Schuster den „Kern der Klausel“.

Nach der überraschenden Aussetzung der neuen Antidiskriminierungsklausel für Kulturförderung in Berlin hofft der Zentralrat der Juden in Deutschland auf eine schnelle Klärung der juristischen Bedenken. „Es bleibt zu hoffen, dass eine juristisch fundierte Lösung schnellstmöglich erarbeitet und umgesetzt wird. Der Kern der Klausel bleibt wichtig: die Verhinderung der staatlichen Förderung von menschenfeindlichen oder diskriminierenden Inhalten“, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster am Dienstag in Berlin.

Grundsätzlich sei er Kultursenator Joe Chialo (CDU) für die Einführung Ende Dezember dankbar, auch wenn die Anwendung der Klausel nun vorerst ausgesetzt werde. Schuster äußerte zugleich ein „gewisses Unverständnis“ für den breiten Protest gegen die Einführung: „Statt einer klaren Positionierung gegen Antisemitismus, entbrennt eine Debatte um Definitionen und Deutungshoheiten.“ Schuster mahnte eine aufrichtige und ernsthafte Auseinandersetzung in Kulturinstitutionen und bei Kunstschaffenden mit dem Thema an.

Chialo hatte aufgrund von juristischen Bedenken die neue Regelung für die staatliche Kulturförderung am Montag gestoppt. Dafür gab es Lob von Berliner Abgeordneten, aber auch Kritik seitens der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Berlin und Brandenburg, die dem Kultursenator vorwarf, sich „dem Druck aus der Kulturszene gebeugt“ zu haben.