Zeitung: Mann aus Wuppertaler Kirchenasyl in Abschiebehaft gebracht
Im Wuppertaler Stadtteil Langerfeld ist nach Zeitungsangaben in der vergangenen Woche ein Mann festgenommen worden, der sich seit Monaten in einem Kirchenasyl des evangelischen Kirchenkreises Wuppertal befand. „Bei dem Fall handelt es sich um eine Dublin-III-Rücküberstellung – sprich, um eine Person, die bereits in einem anderen EU-Land einen Antrag auf Asyl gestellt hat“, zitiert die Düsseldorfer „Westdeutsche Zeitung“ (Samstag) eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums. Weitere Angaben zur Person wollte das Ministerium gegenüber der Zeitung nicht machen.
Die Zeitung verweist auf Angaben der Superintendentin des evangelischen Kirchenkreises, Ilka Federschmidt. Demnach geht es um einen Mann aus Tadschikistan, der über Litauen nach Deutschland einreiste, und dem in seinem Heimatland in Zentralasien Haft und Folter drohen sollen. Als Mitglied einer Oppositionspartei werde ihm von der tadschikischen Regierung vorgeworfen, Verbindungen zu der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ (IS) gehabt zu haben, sagte Federschmidt der Zeitung. Der Zugriff der Behörden in Deutschland sei ohne Kenntnis des Kirchenkreises erfolgt. Der Mann befinde sich derzeit in Abschiebehaft in Büren. Es laufe ein Eilantrag, um die Abschiebung zu verhindern und ein Verfahren in Deutschland zu erreichen.
Die Flüchtlingsberatung der Diakonie und der Kirchenkreis sähen die Vorwürfe als Vorwand der tadschikischen Regierung, um die Überstellung des Mannes aus Litauen nach Tadschikistan zu erwirken. „Wir wollten den Mann mit Gewährung des Kirchenasyls nicht einem rechtsstaatlichen Zugriff entziehen, sondern erreichen, dass ihm ein faires rechtsstaatliches Verfahren in Deutschland gewährt wird“, sagte die Superintendentin der Zeitung. Ein solches sei für ihn in Litauen nicht zu erwarten.
Federschmidt betonte, die deutschen Behörden, darunter das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) für Angelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Köln, seien von Beginn an über den Aufenthaltsort des Mannes unterrichtet gewesen. „Ihnen war zu jeder Zeit bekannt, wo er ist.“ Der Mann sei in einer Wohnung untergebracht und von ehrenamtlichen Helfern sowie der Flüchtlingsberatungsstelle begleitet worden. „Wir schützen keine IS-Kämpfer. Uns geht es darum, dass die zuständigen Stellen diesen Fall noch einmal genauer zu prüfen.“
Der Schutzbefohlene habe in Tadschikistan der Partei Islamische Wiedergeburt angehört, erläuterte Federschmidt der Zeitung. Es handele sich um eine als gemäßigt eingestufte Partei, die islamistische Strömungen ablehne. Der Vorwurf der IS-Nähe geht ihr zufolge auf eine sogenannte Red Notice (deutsch: rote Notiz) der Regierung in Tadschikistan zurück, die diese an Interpol geschickt und so auch die deutschen Behörden erreicht habe.