Württemberg: Sparkurs der Landeskirche wird ein “Kraftakt”

Mit der Verabschiedung eines Doppelhaushalts für 2025/26 ist am Samstag die Synode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg zu Ende gegangen. Das Kirchenparlament für 1,8 Millionen württembergische Protestanten plant Ausgaben von 784,6 Millionen Euro im kommenden und 780,9 Millionen Euro im übernächsten Jahr.

„Der vor uns liegende Haushalt fällt in den Übergang von den starken 2010er-Kirchensteuerjahren in die finanziell herausfordernden 2020er Jahre“, sagte Finanzdezernent Fabian Peters. Er sprach von einem „Kraftakt“, der der Kirche bevorstehe. Um ihre Pensionszusagen auch in Zukunft sicher erfüllen zu können, will die Landeskirche in den kommenden 12 Jahren eine Milliarde Euro einsparen. Das „Kirchenparlament“ stimmte einem entsprechenden Antrag zu, der jährliche Gesamteinsparungen von 103,9 Millionen Euro bedeutet. Eine Priorisierungsliste, wo genau gespart werden soll, soll der Synode im nächsten Jahr vorgelegt werden.

Der „Pfarrplan2030“, der am Samstag im Rahmen des Doppelhaushalts beschlossen wurde, ist der bisher umfangreichste Rückbau an Pfarrstellen seit Beginn der Pfarrpläne vor über 20 Jahren. Er sieht vor, die Pfarrstellen bis 2030 auf rund 1.100 zu reduzieren. Damit steigt die Zahl der Gemeindemitglieder, für die eine volle Pfarrstelle zur Verfügung steht, von 1.480 auf durchschnittlich 1.800. Insgesamt wird es zum neuen Jahr etwa 60 Fusionen von Kirchengemeinden geben.

Bei der Synodentagung wurde auch bekannt, dass die Kirche die Zahl ihrer Prälaturen von vier auf drei reduzieren wird. Derzeit sei Konsens, die Stuttgarter Prälatur aufzulösen, sagte Kai Münzing, Vorsitzender des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung. Neben Stuttgart gibt es noch die Prälaturen Ulm, Heilbronn und Reutlingen. Außerdem hat das Kirchenparlament das Ende von Papierakten im Rechtsverkehr beschlossen: Kirchengerichte werden komplett digitalisiert. Die während der Corona-Maßnahmen eingeführten digitalen Abendmahlsfeiern wurden von der Synode dauerhaft verlängert.

Bei der Tagung gab es eine Diskussion über die Frage, ob verschiedene Eheverständnisse für eine Kirche auszuhalten sind. Während progressive Kräfte eine völlige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare bei der kirchlichen Trauung fordern, sehen konservative Synodale die „Homo-Ehe“ im Widerspruch zur Bibel, die nur die Ehe von Mann und Frau kenne. Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl kündigte an, dass bis zur Sommersynode 2025 ein Gesetzentwurf vorliegen soll, der die Trauung Gleichgeschlechtlicher vorsieht, gleichzeitig aber einen Gewissensschutz festschreibt, wonach Pfarrerinnen und Pfarrer solche Trauungen auch ablehnen können. Seit 2019 sind unter Voraussetzungen Segnungsfeiern für homosexuelle Paare möglich.

In einer „Aktuellen Stunde“ diskutierte die Synode über den aktuellen Gesetzentwurf zum Abtreibungsparagrafen 218. Große Einigkeit herrschte bei den Synodalen darüber, dass die Beratung der Schwangeren verpflichtend bleiben müsse. 93 Prozent der bei den kirchlichen Stellen ratsuchenden Frauen sprächen sich dafür aus, dass die Beratung bleibt, sagte etwa Christiane Mörk.

Christine Keim, Kirchenrätin für Mission, Ökumene und Entwicklung in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, wies in ihrem Bericht zur Situation von verfolgten Christen und anderen verfolgten Menschen auf die dramatische Situation von Frauen im Ostkongo hin. In diesem Jahr hätten die Übergriffe auf Frauen wieder massiv zugenommen, sagte sie. Auch die Hilfsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“ und das Gesundheitsministerium der Demokratischen Republik Kongo hätten Alarm geschlagen: Allein in der Provinz Nord-Kivu mussten zwischen Januar und Mai 2024 mehr als 17.000 Frauen und Mädchen behandelt werden. (2717/30.11.2024)