STUTTGART – Die württembergische Landessynode hat die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ermöglicht. Mit 65 von 90 Stimmen verabschiedeten die Synodalen in Stuttgart mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit ein Gesetz, das Segnungsgottesdienste für Schwule und Lesben weder vorschreibt noch generell verbietet. Bundesweit einmalig ist, dass das Gesetz auch schon Personen des „dritten Geschlechts“ einbezieht.
Dem Beschluss zufolge können bis zu einem Viertel der württembergischen evangelischen Kirchengemeinden „gleichgeschlechtlichen Paaren oder Paaren, von denen zumindest eine Person weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehört“, einen Segnungsgottesdienst nach einer zivilen Eheschließung anbieten. Zugleich hält die Präambel fest, dass es zum Ja oder Nein in dieser Frage „keinen Ausgleich auf einem Mittelweg, sondern nur die Möglichkeit, getrennte Wege zu eröffnen“ gebe. Von den 20 Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) nimmt nun lediglich noch die Landeskirche Schaumburg-Lippe keine Segnungen vor. epd
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