Wohnpflicht in Erstaufnahmestellen wird nicht verlängert

Rheinland-Pfalz wird die Verpflichtung für Asylbewerber, in einer landeseigenen Sammelunterkunft zu leben, nicht auf eine Dauer bis zu zwei Jahre verlängern. Mit den Stimmen der regierenden Ampel-Koalition lehnte der Mainzer Landtag am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Freien Wähler ab.

Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) erklärte, der Vorschlag sei nicht geeignet, die real bestehenden Herausforderungen zu bewältigen. Die Zahl der Betroffenen dürfte extrem klein sein – gerade in Rheinland-Pfalz, wo Klagen abgelehnter Asylbewerber vergleichsweise schnell bearbeitet würden. Die Verfahren dauerten im Schnitt lediglich fünf Monate, im Bundesdurchschnitt seien es 20 Monate. Ein großer Teil der Abschiebungen erfolge schon heute direkt aus den Erstaufnahmestellen.

In Bayern, das die Wohnpflicht bereits verlängert hat, greife die Regelung dennoch für gerade einmal 0,1 Prozent der Geflüchteten, sagte die SPD-Abgeordnete Susanne Müller: „Wir brauchen keine Symbolpolitik zulasten weniger Menschen mit Fluchtgeschichte.“ Ohnehin mache es keinen Sinn, Menschen dauerhaft in Einrichtungen zu konzentrieren. Die anschließenden Kosten für Integration und Spracherwerb wären dann noch höher.

Für die Freien Wähler hatte Stephan Wefelscheid den Gesetzesentwurf mit der Überlastung der Städte und Kreise begründet. Eine längere Wohnpflicht sei ein „Beitrag für mehr Klarheit und Planbarkeit“ bei den Kommunen. Auch die kommunalen Ausländerämter würden entlastet, wenn sie weniger Abschiebungen organisieren müssten. CDU und AfD unterstützten den Vorstoß.