Wohlfahrtsverbände üben scharfe Kritik an Sozialministerium

Es geht um die Leistungen und Finanzierung für Menschen mit Beeinträchtigungen. Den Rahmenvertrag, der das für Sachsen-Anhalt regelt, will das Sozialministerium zum Jahresende einseitig kündigen.

Die Wohlfahrtsverbände in Sachsen-Anhalt sehen die Finanzierung von Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen in Gefahr. Das Landesozialministerium habe überraschend bekannt gegeben, dass es den Landesrahmenvertrag zur Regelung von Leistungen der Eingliederungshilfe zum 31. Dezember 2024 kündige, kritisierte die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege am Montag in Magdeburg. Sie rief die Landesregierung auf, die Kündigung zurückzunehmen und an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Die einseitige Kündigung stelle die verbrieften Ziele der Landesregierung für bessere Chancen und mehr Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen infrage, erklärte die LIGA. Das sei umso unverständlicher, weil zuletzt zwischen den beteiligten Akteuren eine gute Gesprächsebene in den Verhandlungsgremien geherrscht habe.

Der Rahmenvertrag regelt die Leistungen und deren Vergütung, die von gemeinnützigen Wohlfahrtseinrichtungen und anderen Hilfeeinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden. Die LIGA befürchtet nun weitreichende Auswirkungen, weil unklar sei, welche Angebote und Leistungen von den Wohlfahrtsverbänden künftig noch bereitgestellt werden könnten. Leittragenden seien die Betroffenen und ihre Familien.