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Woelki zu Richterwahl: Menschenwürde darf nicht zur Diskussion stehen

An diesem Freitag wählt der Bundestag drei neue Verfassungsrichter. Nicht alle Kandidaten erfüllen dabei die Anforderungen, die der Kölner Kardinal Woelki an den Schutz der Menschenrechte hat.

Vor der Wahl der neuen Richter am Bundesverfassungsgericht mahnt der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki die Unantastbarkeit der Menschenwürde an. Sie sei in Artikel 1 des Grundgesetzes festgeschrieben und müsse “ohne Einschränkungen für alle Menschen zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens gelten”, erklärte Woelki am Donnerstagabend. Und weiter: “Würde dieses grundlegende Menschenrecht nicht mehr anerkannt, wäre es nur folgerichtig, dass auch die übrigen Menschenrechte außer Kraft träten.”

Woelki warnte: “Wo der Staat das Lebensrecht als Grundrecht des Menschen nicht mehr schützt, sondern es der privaten Verfügung überlässt, hat er sich selbst als Rechtsstaat aufgegeben.” Am Freitag steht die Wahl von drei Richtern durch den Bundestag an. Der Kardinal schließt sich mit seinen Äußerungen wie weitere Kirchenvertreter der Kritik an der SPD-Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf an.

Sie vertritt eine sehr liberale Position in der Abtreibungsfrage. Aus Sicht der Juristin gibt es etwa gute Gründe dafür, dass die volle Garantie der Menschenwürde erst ab der Geburt gilt. Auch in Teilen der Union ist Brosius-Gersdorf umstritten.

Woelki erinnerte, bislang sei das Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung ein “Garant für den Schutz der Menschenwürde in allen Lebensphasen”. Als Christ, Bischof und Staatsbürger hoffe er, dass das Gericht auch künftig “die unantastbare und unverlierbare Würde eines jeden Menschen” ausnahmslos weiter schützen und verteidigen werde. Dies verpflichte an diesem Freitag auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages als Wahlgremium für die neuen Richter.