Wieder ein Schmerzensgeldprozess gegen das Erzbistum Köln

Erneut wird vor Gericht eine Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum Köln verhandelt. Während vergangenes Jahr ein missbrauchter Messdiener eine sechsstellige Summe erstritt, könnte die Betroffene diesmal leer ausgehen.

Das Landgericht Köln befasst sich heute mit der Klage einer Missbrauchsbetroffenen auf ein hohes Schmerzensgeld gegen das Erzbistum Köln. Die 57-Jährige, die als Kind von einem Priester mehrfach vergewaltigt worden war, verlangt rund 850.000 Euro. Die Kirche hatte der Frau in ihrem freiwilligen System zur Anerkennung des Leids 70.000 Euro gezahlt.

Bei dem Zivilprozess geht es um die Frage, ob die Amtshaftung nicht nur den dienstlichen, sondern auch auf den privaten Bereich eines Priesters umfasst. Der inzwischen aus dem Klerikerstand entlassene Priester U. hatte die Klägerin in den 1970er Jahren als Pflegetochter ins Pfarrhaus aufgenommen und vergewaltigt. In einem Hinweisbeschluss machte das Landgericht deutlich, dass das Bistum möglicherweise nicht haften müsse, weil der frühere Geistliche den Missbrauch als Privatperson begangen habe. Die Anwälte der Frau argumentieren, ein Priester sei immer im Dienst.

U. wurde 2022 vom Landgericht Köln in einem Strafprozess wegen hundertfachen Missbrauchs unter anderem seiner Nichten zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei kam auch der schon verjährte Fall der Klägerin zur Sprache, die als Zeugin aussagte.

Im vergangenen Jahr hatte das Kölner Landgericht in einem Schmerzensgeldprozess ein wegweisendes Urteil gefällt: Einem früheren missbrauchten Messdiener, der von der Kirche 25.000 Euro bekommen hatte, sprach es 300.000 Euro zu. Das ist die bislang höchste Schmerzensgeldsumme, die ein deutsches Gericht einem Opfer sexualisierter Gewalt in der Kirche zuerkannt hat.