Wie sollen die Opfer rehabilitiert werden?

Im Namen Gottes wurden sie als Hexen verurteilt und verbrannt – und das nach der Reformation. Jetzt kommen ein Denkmal und ein Gedenkgottesdienst ins Gespräch.

Ein Flugblatt aus dem 16. Jahrhundert stellt die Verbrennung von drei Hexen in Derneburg bei Hildesheim dar
Ein Flugblatt aus dem 16. Jahrhundert stellt die Verbrennung von drei Hexen in Derneburg bei Hildesheim dar

Rinteln. Als Magdalena Meyers in Rinteln verhaftet wird, wirft ihr der Ankläger vor: Sie sei schon seit 20 Jahren als Hexe bekannt. Der Rat der Stadt lässt sie martern. Auf der Folterbank legt Magdalena Meyers, die Witwe des Hoppenstock, ein Geständnis ab: Sie habe die Zauberkunst schon als unmündiges Kind mit sechs oder sieben Jahren gelernt. Gott und seine heiligen Sakramente habe sie verleugnet und die Sterne am Himmel. Schließlich hätte sie die rote Kuh ihres Sohnes vergiftet und daraus schwarzes Pulver gemacht. Ihr Teufelsbuhle (Gemahl) habe sich Hans Federbusch genannt.
Der Ankläger fordert am 8. Juli 1654: Durch den Abfall von Gott und Gemeinschaft mit dem leidigen Satan sei sie zu wohlverdienter Strafe und den anderen zum Exempel an Leib und Leben zu bestrafen. Schließlich ergeht das Urteil: "So sprechen der Bürgermeister und Rat der Stadt Rinteln, dass peinlich Angeklagtin wegen ihres Abfalls von dem lieben Gott gemachten Verbündnis, dass sie zum Tode abzustrafen und hinzurichten sei."

Mindestens 39 Opfer

Magdalena Meyers ist in der Universitätsstadt Rinteln eines von mindestens 39 Opfern der Hexenprozesse, dazu drei Prozesse gegen Hexenmeister. Beglaubigt wird das Urteil von den Rechtsgelehrten der Universität zu Rinteln. Die Juristen der Universität verstärkten durch ihre „Beratung“ von Stadt und Amtsgerichten im ganzen Nordwesten die Hexenprozesse. Zwischen 1621 und 1675 sind rund 400 „Gutachten“ überliefert, die durchweg die rücksichtslose Verfolgung von vermeintlichen Hexen und Hexenmeistern anordneten.
2010 machte der Lions Club der Stadt Rinteln das Angebot, ein Denkmal zu stiften, um an Magdalena Meyers und die anderen Opfer der Hexenprozesse zu erinnern. Der Rintelner Künstler Eg Witt entwarf die „Hexenflamme“, eine 3,5 Meter hohe Sandsteinskulptur. Doch bisher ist das Mahnmal noch nicht aufgestellt worden.
Nun schlägt der pensionierte Pfarrer Hartmut Hegeler den evangelischen Kirchengemeinden Rintelns vor, im Jahr des Reformationsjubiläums der Opfer der Verfolgung zu gedenken: „Die Hexenverfolgungen begannen in Rinteln erst, nachdem die Reformation 1559 Einzug hielt.“ Deswegen solle zum 500. Jahrestag der Reformation den Opfern in einem Gedenkgottesdienst die Christenehre zurückgegeben und ein Gedenkstein für sie aufgestellt werden.

Luther wollte es so

Hegeler erinnert daran, dass diese Menschen im Namen von Jesus Christus verurteilt wurden, der selbst unschuldig gefoltert und hingerichtet wurde. Hegeler erteilte Religionsunterricht in der Berufsschule. Durch Anfragen seiner Schüler begann er, sich mit dem Thema Hexenprozesse zu beschäftigen. Der evangelische Theologe, der im westfälischen Unna lebt, gründete im Jahr 2000 einen Arbeitskreis zu Hexenprozessen und hat mehrere Bücher und Aufsätze zum Thema veröffentlicht.
Zwar führten weltliche Gerichte die Hexenprozesse durch – wie in Rinteln der Stadtrat. Aber Luther hatte die Obrigkeit ausdrücklich dazu aufgefordert, die angeblichen Hexen scharf zu bestrafen und hinzurichten.
Martin Luther sagte: „Es ist ein überaus gerechtes Gesetz, dass die Zauberinnen getötet werden, denn sie richten viel Schaden an.“ Im Jahr des Reformationsjubiläums ist es für viele schockierend, wenn sie von Luthers Predigten zur Hexenverfolgung lesen, und sie können nicht mehr nachvollziehen, dass im Namen des Evangeliums unendliches Leid über viele Unschuldige und ihre Familien gebracht worden ist.

Opfer nicht rehabilitiert

Aus heutiger Sicht sind die wegen Hexerei verurteilten Frauen und Männer im Sinne der Anklage für unschuldig zu erklären. In Zeiten der modernen Naturwissenschaften ist heute jedem einsichtig, dass ein Mensch nicht auf einem Besenstiel zum Hexensabbat fliegen oder mit Zauberei Wetterkatastrophen oder Krankheiten bewirken kann.
Nie sind die Opfer der Hexenprozesse jedoch rehabilitiert worden, sie gelten bis heute als schuldig im Sinne der Anklage: Sie hätten sich dem Teufel verschrieben, Gott verleugnet und durch Zauberei Schaden über die Menschheit und die Natur bewirkt. Ihre Familien wurden in tiefstes Unglück gestürzt. Das erlittene Leid und geschehene Unrecht sind nie öffentlich anerkannt worden. Es muss deutlich gesagt werden: Es gab keine „Hexen“, sondern Menschen wurden durch die Folter zu „Hexen“ gemacht. Viele Hexenprozessakten bezeugen, dass viele Angeklagte trotz schlimmster Martern an ihrem Glauben an Gott bis zu ihrem letzten Atemzug festhielten.
Hegeler schlägt der Stadt und der Kirche in Rinteln vor, Magdalena Meyers und die anderen Opfer in einem symbolischen Akt moralisch zu rehabilitieren: „Dies ist eine klare und deutliche Willensbekundung gegen jegliche Missachtung der Menschenwürde und Menschenrechte in unserer Zeit. Im Jahr des Reformationsjubiläums ist es die historische Chance, ein Zeichen gegen körperliche und geistige Gewalt zu setzen.“