Wichtiges Teil

Seit dem 1. Januar 2015 ist der gesetzliche Mindestlohn wirksam. Warnende Gegenstimmen in vielen Jahren vor dem staatlichen Eingriff kamen nicht nur aus der Wirtschaft. Auch die Gewerkschaften waren sich uneins. Doch das Crescendo in der Begleitmusik ist längst verhallt. Zumal mit der seit Anbeginn eingesetzten Mindestlohnkommission politisch alles in geordnete Bahnen gelenkt ist. In dem beständigen, jeweils auf fünf Jahre befristeten unabhängigen Gremium sind beide Seiten paritätisch vertreten. Soeben votierte es für die Anhebung der Lohnuntergrenze in zwei Schritten von derzeit 8,84 auf 9,35 Euro pro Arbeitsstunde zum 1. Januar 2020.

Wie sinnvoll das ist, zeigt eine aktuelle Studie. Danach wirkt sich der Mindestlohn positiv aus auch auf angrenzende Lohngruppen. Aufs Ganze gesehen steigt auch die deutsche Wirtschaftsleistung – seit seiner Einführung  jedes Jahr um bis zu 0,5 Prozent (Seite 4). Der Mindestlohn ist also ein wichtiges Teil im Wirtschaftsgefüge.
Heißt: Die Empfehlungen umsetzen und jedes Unterlaufen dieser Untergrenze strikt unterbinden.