Weniger “Zurückweisungen” an bayerisch-österreichischer Grenze
Die Zahl der Zurückweisungen von nicht einreiseberechtigten Menschen an der bayerisch-österreichischen Grenze ist in diesem Jahr deutlich gesunken. Von Januar bis einschließlich Juli seien 4.243 Zurückweisungen an der Landesgrenze zu Österreich erfolgt, teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit. Im gesamten Jahr 2023 hatte die Zahl bei 11.476 und 2022 sogar bei 14.675 Zurückweisungen gelegen. Eine Begründung für den Rückgang lieferte das Ministerium nicht.
Unter Zurückweisungen – bei denen nach wie vor unklar ist, ob diese überhaupt mit EU-Recht vereinbar sind – versteht die Bundespolizei nach Angaben des Bundesinnenministeriums, dass gegen illegal Eingereiste „nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls“ einreiseverhindernde Maßnahmen „geprüft und ergriffen“ werden. Asylsuchende würden dabei „grundsätzlich an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung im Inland“ gebracht, um ihr Anliegen zu prüfen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob bereits anderswo in der EU Asyl beantragt worden ist.
Eine Zurückweisung direkt an der Grenze, wie sie in der politischen Diskussion aktuell immer wieder gefordert wird, findet aktuell also nicht statt. Andere EU-Länder, wie etwa Österreich, haben wiederholt betont, dass sie Zurückweisungen von Flüchtlingen an EU-Binnengrenzen nicht akzeptieren würden. (00/2841/23.09.2024)