Während der Weihnachtsfeiertage werden Sachsen-Anhalts Finanzämter auf „besonders belastende Maßnahmen“ verzichten. Dies teilte das Finanzministerium am Montag in Magdeburg mit. „Der sogenannte Weihnachtsfrieden der Finanzämter gilt für den Zeitraum zwischen dem 19. Dezember und dem 31. Dezember 2025“, sagte eine Sprecherin. Konkret werde man in dieser Zeit auf die Durchführung von Vollstreckungen, die Androhung oder Festsetzung von Zwangsgeldern sowie die Ankündigung von Betriebsprüfungen oder anderen Außenprüfungen verzichten.
„Steuerbescheide werden dagegen versendet, um insbesondere Erstattungen zu gewährleisten“, hieß es. Auch wenn Privatpersonen oder Unternehmen ihre Steuerunterlagen bei einem der 14 Finanzämter im Land persönlich einreichen wollen, so ist das am Tag vor Heiligabend und am Tag vor Silvester jeweils bis 14 Uhr möglich. Hingegen sind die Behörden am 2. Januar 2026 ganztägig geschlossen. Das Finanzministerium empfiehlt stattdessen die Nutzung des Online-Finanzamtes Elster, welches auch an den Feiertagen rund um die Uhr zur Verfügung steht.