Weihnachtsamnestie für 93 Inhaftierte in Hessen

Seit dem 24. November sind in Hessen 93 Inhaftierte vorzeitig wegen Weihnachten auf dem Gnadenweg entlassen worden. Möglich sei dies für Strafgefangene, deren Freiheitsstrafe in den letzten Wochen des Jahres enden würde, teilte das Hessische Justizministerium am Dienstag in Wiesbaden mit.

Justizminister Roman Poseck (CDU) sagte, man wollen den Gefangenen ermöglichen, „das Weihnachtsfest mit ihrer Familie zu verbringen“. Inhaftierte sollten die zudem Möglichkeit bekommen, Behördengänge zu erledigen und Beratungsstellen aufzusuchen, bevor diese wegen der Feiertage geschlossen werden.

Ausgenommen sind von einem Gnadenerweis beispielsweise Gefangene, die eine Strafe von mindestens zwei Jahren verbüßen oder von einem Jahr, wenn es um den sexuellen Missbrauch von Kindern geht. Ersatzfreiheitsstrafen von bis zu 90 Tagessätzen können laut Justizministerium ebenfalls erlassen werden, wenn diese infolge der Corona-Pandemie bislang nicht vollstreckt werden konnten. Ausgenommen seien hier Strafen wegen Verstößen gegen das Aufenthalts- oder Waffengesetz, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruchs, Sexualdelikten oder politischen Straftaten.