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Web-Portal für Familienleistungen geplant – Budget für Alltagshelfer

Die künftige Bundesregierung will, dass sich Familien unbürokratisch über ein neues Online-Portal darüber informieren können, welche Leistungen ihnen zustehen. Und sie plant ein besonderes Hilfsbudget.

Familien sollen sich nach dem Willen von Union und SPD künftig einfach im Netz über staatliche Leistungen informieren können. In dem am Mittwoch vorgelegten Koalitionsvertrag heißt es dazu, es solle ein übergreifendes digitales Portal für alle Familienleistungen eingerichtet werden. Familien sollen demnach unbürokratisch erfahren, welche Leistungen ihnen konkret zustehen – und wie sie diese bekommen. Dabei ist auch der Einsatz von KI-Technologie vorgesehen.

Die noch amtierende Ampel-Regierung wollte eine sogenannte Kindergrundsicherung einführen. Konkret sollten damit Familienleistungen gebündelt und erhöht werden. Ein digitales Portal gehörte ebenfalls zu den Plänen der scheidenden Regierung. Wegen der ungeklärten Kostenfrage blieb eine Umsetzung letztlich aus.

Das Elterngeld für Familien mit kleinen Kindern soll ausgeweitet werden. Die Einkommensgrenzen sowie der Mindest- und Höchstbetrag sollen “spürbar” angehoben werden. Nach einer Trennung droht Familienvätern oder -müttern laut Koalitionsvertrag eine Strafe, wenn sie den Unterhalt für gemeinsame Kinder an den Partner nicht zahlen. So müssen diese mit einem Führerscheinentzug rechnen. Auch die Pfändungsfreigrenzen für Unterhaltsschuldner sollen überprüft werden.

Für Familien mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, die ein mittleres oder kleines Einkommen beziehen, wird ein jährliches Budgets für “Alltagshelfer” erwogen. Die Einführung einer solchen Hilfsleistung soll geprüft werden, heißt es.

Auch soll der Fonds “Sexueller Missbrauch” offenbar weitergeführt werden. Der Fonds und das damit verbundene “Ergänzende Hilfesystem” sollten beibehalten werden, heißt es im Koalitionsvertrag. Zudem ist eine Förderung sogenannter Childhood-Häuser vorgesehen.

Die Bundesregierung hatte den Fonds vor zwölf Jahren eingerichtet. Letzter Stand war, dass er nach einer seit Jahresbeginn geltenden Richtlinie 2028 auslaufen sollte. Betroffene können über den Fonds Hilfen beantragen, die über Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen oder andere Unterstützungen hinausgehen. Beantragt werden können Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro und bei einem Mehrbedarf durch eine Behinderung bis zu 15.000 Euro. In Childhood-Häusern werden Kinder und Jugendliche, die Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung erlebt haben, von speziell geschulten Ärzten und Psychologen untersucht und betreut, die eng mit Justiz und Behörden zusammenarbeiten.

An den bestehenden Regelungen zur Abtreibung wollen Union und SPD offenbar nichts ändern. Im Koalitionsvertrag heißt es aber, dass die Kostenübernahme von Krankenkassen bei Schwangerschaftsabbrüchen ausgeweitet werden soll. Bislang zahlen die Krankenkassen nur in Ausnahmefällen für einen Abbruch. Überdies soll für Frauen in Konfliktsituationen die medizinische Versorgung gestärkt und eine verbesserte wohnortnahe Versorgung ermöglicht werden. Auch die Weiterbildung von Ärzten, die einen Abbruch vornehmen wollen, soll laut Vertrag gestärkt werden.

In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung. Die SPD hatte sich zusammen mit den Grünen bereits in der vergangenen Wahlperiode für eine Regelung von Abtreibungen außerhalb des Strafrechts eingesetzt.

Keine Änderungen sind offenbar bei den derzeit geltenden Regelungen zur Leihmutterschaft und zur Eizellspende geplant.