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Warum Menschen nicht krankenversichert sind

Seit 2009 besteht eigentlich eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung für alle Personen mit Wohnsitz im Inland. Dennoch gibt es immer wieder Fälle, in denen Menschen durch dieses soziale Netz fallen.

Der häufigste Grund für den Verlust des Krankenversicherungsschutzes ist, dass Menschen ihre Beiträge nicht zahlen können, weil sie in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Davon sind häufig Selbstständige betroffen, aber auch abhängig Beschäftigte, etwa bei einer Privatinsolvenz. Die geschuldete Summe kann stark anwachsen und ist dann stetig schwerer zurückzuzahlen.

Viele Menschen sind nicht krankenversichert, weil sie ihre Rechte nicht kennen. Privat Versicherte etwa können sich manchmal ihre Beiträge nicht mehr leisten, wenn sie mit zunehmendem Alter steigen. Doch dann haben sie das Recht, in eine Basisversicherung mit reduzierten Leistungen aufgenommen zu werden. Wer im Ausland gelebt hat und zurückkehrt, hat das Recht, von seiner früheren Versicherung – gesetzlich oder privat – wieder aufgenommen zu werden.

Unter bestimmten Bedingungen können auch Rentnerinnen und Rentner durchs Raster fallen. Wer den Rentenbezug und zugleich die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse beantragt, muss in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent schon gesetzlich versichert gewesen sein. Andernfalls muss er sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern.

EU-Bürger, die keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, sind ebenfalls nicht automatisch krankenversichert. Dasselbe gilt für Menschen aus Drittstaaten ohne aufenthaltsrechtlichen Status. Studierende können nach dem 25. Lebensjahr aus der Familien-Mitversicherung fallen. Auch obdachlose Menschen haben häufig keine Krankenversicherung.