Eigentlich ist sie dafür, “jetzt einmal Ruhe einkehren zu lassen” im Koalitionsstreit rund um das Thema Abtreibung. Mit einigen Einlassungen mischt die Bundesgesundheitsministerin aber doch mit.
In der Debatte um eine Kostenübernahme bei Abtreibungen bringt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eine mögliche Anhebung der Einkommensgrenze ins Spiel. “Es besteht bereits jetzt die Möglichkeit einer Kostenübernahme, wenn die Indikation dafür gegeben ist oder die Kosten eines Abbruchs die Schwangere überfordern”, sagte Warken den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Denkbar sei, dafür die derzeit geltende Einkommensgrenze anzuheben. Dafür müsse der Abtreibungsparagraf 218 nicht geändert werden. Eine mögliche Legalisierung von Abtreibungen in der Frühphase sieht die Ministerin nicht: “Das ist damit sicherlich nicht gemeint.”
Im Koalitionsvertrag heißt es zum Thema Abtreibung: “Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.” Unklar ist, ob daraus folgt, dass Schwangerschaftsabbrüche dann nicht mehr rechtswidrig wären. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte erklärt, dass er die Frage nicht abschließend beurteilen könne; aber was im Koalitionsvertrag verabredet sei, solle kommen. Er vermute, dass durch den Satz nichts an der bestehenden Rechtslage geändert werden müsse.
Derzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Abbrüche nur in Sozialfällen oder wenn der Schwangeren schwere gesundheitliche Schäden drohen; zudem nach Sexualstraftaten wie Vergewaltigungen. Laut dem Strafrechtsparagrafen 218 sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland rechtswidrig. In den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft bleibt eine Abtreibung nach vorheriger Beratung aber straffrei. Nicht rechtswidrig ist ein Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.
Angesichts der Debatte um die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf sagte Warken: “Ich beteilige mich nicht an dem Versuch, einzelne inhaltliche Positionierungen eventueller Kandidaten für das Verfassungsgericht einzuordnen und sich anzuschließen oder diese abzulehnen. Aber mit Blick auf den Zeitpunkt des vollständigen Schutzes der Menschenwürde vor Geburt bin ich anderer Meinung.” Warken plädierte dafür, “jetzt einmal Ruhe einkehren zu lassen”.
Im Zentrum der Kritik stand unter anderem ein Satz von Brosius-Gersdorf in einem Kommissionsbericht zum Thema Abtreibung von 2024. Darin schreibt sie: “Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.”
Gegen die Vorwürfe setzte sich Brosius-Gersdorf zur Wehr. In der ZDF-Talkshow von Markus Lanz sagte sie: “Ich bin nie eingetreten für eine Legalisierung oder Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt.” Falsch sei auch, “dass ich gesagt haben soll oder geschrieben haben soll, dass der Embryo kein Lebensrecht hat”.