Volkstrauertag: Staatlicher Gedenktag im November
Im November häufen sich die Feiertage. Und zwischen den kirchlichen Gedenktagen Allerheiligen, Allerseelen und Totensonntag gibt es auch einen weltlichen – den Volkstrauertag. Was steckt dahinter?
Am Volkstrauertag gedenken die Menschen in Deutschland der Opfer der beiden Weltkriege sowie des Nationalsozialismus. Seit Anfang der 1950er Jahre wird der staatliche Gedenktag im November begangen, immer zwei Sonntage vor dem ersten Advent. Der Tag soll zu Versöhnung, Verständigung und Frieden mahnen und auch Opfer von anderen Kriegen und Verfolgung in den Blick nehmen.
Der Tag gehört zu den «stillen Feiertagen», für die je nach Bundesland spezielle Einschränkungen gelten. An diesen Tagen gilt in den meisten Ländern ein Tanzverbot, was allerdings immer häufiger in Frage gestellt wird. In der Regel sind auch Sportveranstaltungen – zumindest am Vormittag – untersagt.
Volkstrauertag mit wechselvoller Geschichte
Der Volkstrauertag wurde 1919 auf Anregung des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge als Gedenktag für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs eingeführt. Zunächst wurde er immer am fünften Sonntag vor Ostern begangen. 1934 benannten die nationalsozialistischen Machthaber den Volkstrauertag in «Heldengedenktag» um. Träger wurden NSDAP und Wehrmacht.
Nach Gründung der Bundesrepublik übernahm erneut der Volksbund die Federführung über den Gedenktag. 1950 fand erstmals eine zentrale Gedenkstunde im Bundestag statt. Um sich von der Tradition des «Heldengedenktags» abzusetzen, wurde der Volkstrauertag in den November verlegt.
Volkstrauertag: Neuerungen nach dem Mauerfall
Nach dem Mauerfall beschloss die Bundesregierung, die Neue Wache in Berlin-Mitte – ein klassizistisches Bauwerk von Karl Friedrich Schinkel aus dem 19. Jahrhundert – zur «Zentralen Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland» für Krieg und Gewaltherrschaft zu erklären. Seit 1993 legen dort der Bundespräsident und die Repräsentanten der anderen Verfassungsorgane des Bundes Kränze nieder.
Bundesweit gibt es außerdem Gedenkveranstaltungen an Kriegsgräberstätten und Denkmälern sowie im Rahmen von Gedenkgottesdiensten, auch wenn der Tag kein kirchlicher Feiertag ist. Blumen und Kränze werden niedergelegt und mit der Mahnung für Versöhnung, Verständigung und Frieden verbunden.