Die Bundesländer Bayern, Hessen, Berlin und Sachsen wollen, dass die Bundesrepublik einen „günstigen Erhaltungszustand für den Wolf“ an die EU meldet. Wie der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) in einer Mitteilung am Montag sagte, sei diese Meldung bei der FFH-Berichterstattung (Fauna-Flora-Habit) „fachlich und politisch geboten“. Dies wäre „ein wichtiger Schritt zu einem sachlichen und akzeptierten Umgang mit dem Wolf“.
Damit er „rechtssicher gejagt“ werden könne, müsse der Wolf schnellstmöglich ins Jagdrecht auf Landes- und Bundesebene überführt werden, so Glauber. Bayern stehe damit an der Seite der Weidetierhalter. Sachsens Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU) sagte, „der Artenschutz verfolgt das Ziel eines günstigen Erhaltungszustandes. Diesen haben wir beim Wolf erreicht und können das mit Überzeugung nach Brüssel melden“.
Die Länder appellieren an den Bund, „veraltete Bewertungsmaßstäbe“ zur Beurteilung des Erhaltungszustands beim Wolf zu überarbeiten. Die bisherigen Kriterien zur Beurteilung des Erhaltungszustands seien in einer Zeit festgelegt worden, in der eine positive Bestandsentwicklung beim Wolf in Deutschland weder absehbar noch wahrscheinlich gewesen sei.
Die Absenkung des Schutzstatus für den Wolf sei am 7. März im Rahmen der Berner Konvention erfolgt und anschließend von der EU-Kommission in einer Änderung der FFH-Richtlinie rechtlich festgesetzt worden, hieß es. Diese Änderungen müssten nun durch den Bund in nationales Recht überführt werden. (2035/07.07.2025)