Verwaltungsgericht Oldenburg stoppt Wolfs-Abschuss

Ein vom Landkreis Aurich zum schnellen Abschuss freigegebener Wolf darf nach einer Entscheidung des Oldenburger Verwaltungsgerichtes zunächst nicht getötet werden. Damit folgt die Kammer einem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die eng auszulegenden Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung lägen mit Blick auf die streng geschützte Tierart nicht vor. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 5 B 1950/24)

Hintergrund des Verfahrens waren den Angaben zufolge Vorfälle am Hauptdeich von Dornum im Juni. Dort waren vier Deichschafe von einem Wolf getötet und vier weitere Schafe verletzt wurden.
Der Landkreis hatte auf einen Beschluss der Umweltministerkonferenz vom vergangenen Dezember verwiesen. Danach dürfen in Gebieten mit häufigen Wolfsrissen Schnellabschüsse von Wölfen erlaubt werden.