Verwaltungsgericht: Pro-Palästina-Camp in Frankfurt darf bleiben

Das propalästinensische Protestcamp auf dem Gelände der Frankfurter Goethe-Universität darf bleiben. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main habe den Antrag der Universität auf weitere Beschränkungen abgelehnt, wie das Gericht am Mittwochnachmittag in Frankfurt mitteilte. Derzeit sei eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch das Camp nicht zu erwarten, begründete das Gericht. Weitere Beschränkungen stellten einen Eingriff in das Recht auf Versammlungsfreiheit dar. (AZ: 5 L 1624/24.F)

„Wir werden die Entscheidung des Gerichts genau lesen und prüfen, ob wir Rechtsmittel einlegen“, sagte Universitätspräsident Enrico Schleiff. Unabhängig davon hoffe die Uni-Leitung, „dass die Veranstaltenden des Camps unsere Bedenken zerstreuen“.

Eine Privatperson hatte eine sieben Tage währende Demonstration mit etwa 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei der Stadt Frankfurt am Main angemeldet. Das Camp wurde am Pfingstmontag eingerichtet. Die Hochschulleitung hatte per Eilantrag eine zeitliche Begrenzung und weitere Auflagen beantragt. Ein Zeltlager über eine ganze Woche hinweg sei unverhältnismäßig, hatte die Hochschule argumentiert. Durch den Protest würden der Lehr- und Forschungsbetrieb beeinträchtigt und es bestehe das Risiko, antisemitischer oder zu Hass aufstachelnder Äußerungen.

Einen Aufruf „zur Globalen Intifada, also schlicht zur Gewalt“ sieht das Junge Forum der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Frankfurt in dem Camp. Es bestehe ein „erhebliches Bedrohungspotential“, teilte das Forum ebenfalls am Mittwochnachmittag in Frankfurt mit. Die Vereinigung ruft ihrerseits zu einer Kundgebung gegen Antisemitismus und für ein vielfältiges Frankfurt sowie zu einer Mahnwache für die Opfer des 7. Oktober 2023 für Freitag, 12 Uhr, auf dem Campus Westend auf.