Verwaltungsgericht Kassel stoppt Wolf-Abschuss in der Rhön

Das Verwaltungsgericht Kassel hat den vorläufigen Stopp des Abschusses zweier Wölfe in der Rhön bestätigt. Die erteilte Abschussgenehmigung sei rechtswidrig, teilte das Gericht am Mittwochabend mit (Az.: 2 L 1765/23.KS und 2 L 1768/23.KS). Das Regierungspräsidium Kassel hatte den Abschuss der beiden Wölfe zuvor genehmigt, es wäre der erste Fall dieser Art in Hessen gewesen. Dagegen hatten Natur- und Umweltschutzverbände im Eilverfahren geklagt.

Die beiden Wölfe seien zwar im hessischen-bayerischen Grenzbereich der Rhön für mehrere Nutztierrisse verantwortlich, erklärte das Gericht. Es lasse sich jedoch derzeit allenfalls für einen dieser Fälle sicher nachweisen, dass die Wölfe einen Herdenschutz, zum Beispiel durch Einzäunung der Weidetiere, überwunden hätten. Dass die Wölfe ihr Jagdverhalten angepasst und auf gesicherte Nutztiere ausgerichtet hätten, sei zumindest aktuell nicht feststellbar. Solange das Vorhandensein eines Herdenschutzes nicht nachgewiesen sei, dürfe ein Wolf in Übereinstimmung mit artenschutzrechtlichen Leitlinien aber nicht geschossen werden, entschied das Gericht.