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Verurteilung wegen Akten-Veröffentlichung bleibt bestehen

Die Verurteilung eines Journalisten wegen der Veröffentlichung von Beschlüssen aus einem Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Gruppierung „Letzte Generation“ ist nunmehr rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige Senat des Bundesgerichtshofs verwarf laut Mitteilung vom Mittwoch die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 18. Oktober 2024. In dem Verfahren war der Chefredakteur des Internet- und Rechercheportals „FragDenStaat“, Arne Semsrott, wegen der Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen aus laufenden Verfahren verurteilt worden. Er erhielt eine Verwarnung und die Androhung einer Geldstrafe. (5 StR 78/25 und 536 KLs 1/24 237Js 3347/23).

Bei der Revision hatte der Angeklagte laut Bundesgerichtshof geltend gemacht, dass die angewandte Strafvorschrift verfassungswidrig sei. Das sah der Bundesgerichtshof anders. Die Überprüfung des Landgerichtsurteils habe keinen Rechtsfehler ergeben. Dies gelte auch für die Strafzumessung. Die Freiheit der Meinungsäußerung stehe dem Schuldspruch nicht entgegen. Die betreffende Strafvorschrift in Paragraph 353d des Strafgesetzbuches greife nur „äußerst schonend in die Meinungs- und Pressefreiheit ein“.

Konkret war Semsrott vor dem Landgericht Berlin angeklagt worden, drei Beschlüsse des Amtsgerichtes München veröffentlicht zu haben. Diese stammten aus Ermittlungsverfahren gegen Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Semsrott nannte die Strafvorschrift im Verfahren von 2024 eine Zensurreglung aus der Kaiserzeit.