Verschärftes Gesetz halbiert Zahl der Spielhallen in Bremen
Nach Verschärfung des Spielhallenrechts in Bremen im Juli des vergangenen Jahres hat sich laut Landesregierung die Zahl der Spielhallen in der Hansestadt mehr als halbiert. „Die Reduktion der Spielhallen von ursprünglich 121 an 95 Standorten auf aktuell nur noch 52 an 49 Standorten ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Spielsucht und deren gesundheitliche und soziale Folgen“, erklärte am Mittwoch Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke).
Zum 1. Juli 2023 hat Bremen gesetzliche Verschärfungen im Spielhallenrecht für bereits bestehende Spielhallen eingeführt. Dazu gehört beispielsweise die Erweiterung von Mindestabständen zwischen Spielhallen untereinander von 250 auf 500 Metern sowie die Einführung eines Mindestabstands von Spielhallen zu Wettvermittlungsstellen und Schulen von ebenfalls 500 Metern.
Derzeit laufen nach Angaben des Senats noch gerichtliche Auseinandersetzungen. Weitere Schließungen seien zu erwarten. 39 Eilverfahren seien durch Spielhallenbetreiberinnen und -betreiber vor dem Verwaltungsgericht Bremen eingereicht worden. In sämtlichen Fällen habe das Gericht die behördliche Entscheidung der Schließung als rechtmäßig angesehen. „Darüber hinaus hat das Oberverwaltungsgericht in allen bislang entschiedenen Beschwerdeverfahren die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt und die Beschwerde zurückgewiesen.“
Die Reduzierung des Angebots an legalem und staatlich kontrolliertem Glücksspiel könne lediglich ein Baustein sein, denn auch illegales Glückspiel müsse durch die Polizei konsequent verfolgt werden, bekräftigte Senatorin Vogt. Das durch ihr Wirtschaftsressort erarbeitete Bremische Spielhallengesetz gilt als eines der schärfsten Gesetze dieser Art in Deutschland.
Neben den Abstandsgeboten wurden unter anderem eine Anhebung des Mindestalters zum Betreten der Betriebe auf 21 Jahre aus Gründen des Jugendschutzes geregelt sowie das Verbot, Speisen und Getränke in Spielhallen zu konsumieren. Darüber hinaus bedarf es einer Zertifizierung der Spielhallen durch eine unabhängige Prüforganisation.