Vermittlungsausschuss findet Kompromiss beim Whistleblower-Schutz

Hinweisgeber sollen künftig besser vor Repressalien geschützt werden, wenn sie Missstände in Unternehmen oder Behörden melden. Diskussionen hat es um anonyme Meldungen gegeben.

Wer Informationen über Missstände weitergibt, wird künftig besser geschützt
Wer Informationen über Missstände weitergibt, wird künftig besser geschütztImago / Photothek

Nach monatelangem Gezerre zeichnet sich auch im Bundesrat die Zustimmung zu einem besseren gesetzlichen Whistleblower-Schutz ab. Wie die Länderkammer mitteilte, einigten sich Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss über Änderungen in einem bereits vom Bundestag verabschiedeten Regelwerk. Das Gesetz soll in der neuen Fassung am Donnerstag den Bundestag und am Freitag den Bundesrat passieren. Dann könnte es zum überwiegenden Teil Mitte Juni in Kraft treten.

Hinweisgeber sind dann im beruflichen Umfeld vor Repressalien geschützt, wenn sie Korruption, Betrügereien oder andere Missstände in Unternehmen oder Behörden melden. Auch Whistleblower, die verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamten unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit melden, fallen unter den gesetzlichen Schutz.

Auf Druck der unionsregierten Länder wurden aber den Angaben zufolge unter anderem beim Umgang mit anonymen Meldungen Änderungen vorgenommen: So gibt es keine Pflicht mehr, dass die im Gesetz vorgesehenen Meldestellen auch anonyme Meldungen möglich machen. Bei Bußgeldern wurde die Obergrenze laut Bundesrat von 100.000 Euro auf 50.000 Euro heruntergesetzt.

Erster Anlauf gescheitert

Der erste Anlauf für einen stärkeren gesetzlichen Whistleblower-Schutz war im Februar nach der Blockade des Gesetzes im Bundesrat gescheitert. Daraufhin hat die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP das Regelwerk zunächst so aufgesplittet, dass die wichtigsten Regelungen auch ohne die Zustimmung des Bundesrates hätten beschlossen werden können. Rechtswissenschaftler warnten, dass ein solches Vorgehen verfassungswidrig sein könnte. Im April hat die Bundesregierung schließlich den Vermittlungsausschuss angerufen, um einen Kompromiss für den ursprünglichen Entwurf zu finden.

Die Organisation Transparency Deutschland erklärte, der gesetzliche Schutz sei „mehr als überfällig“. Allerdings sei das Gesetz auf den letzten Metern an entscheidenden Punkten verwässert worden. So zeigten Unternehmenspraxis und Forschung eindeutig, dass die Gewährleistung von Anonymität zu mehr und besseren Meldungen führe.

Der Deutsche Journalisten-Verband bezeichnete den Kompromiss als unzureichend und forderte die Bundestagsabgeordneten auf, dem Regelwerk in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen. Auf Kritik stößt ebenfalls die Änderung zu den anonymen Hinweisen sowie die Absenkung der Strafzahlungen.

Mit dem Regelwerk soll verspätet eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden. Das hätte eigentlich schon bis zum 17. Dezember 2021 erfolgen müssen.