Verkauf von Himmelslaternen wird verboten

Schön anzusehen, doch brandgefährlich – Himmelslaternen gehören in Teilen Asiens fest zu Neujahr. In Deutschland ist nach deren Nutzung nun auch der Verkauf verboten. Hier zeigten sie bereits ihre zerstörerische Kraft.

Künftig soll nicht nur der Gebrauch sondern auch der Verkauf sogenannter Himmelslaternen verboten sein. Der Bundesrat stimmte Freitag einem entsprechenden Verordnungsentwurf der Bundesregierung zu.

Die unbemannten ballonartigen Flugleuchtkörper erzeugen durch offenes Feuer Heißluft. Aufgrund ihrer Bauart und der verwendeten Materialien gehe von ihnen eine erhebliche Gefahr aus, heißt es in der Begründung. Das gelte auch für den Flugverkehr. Demnach können sie bis zu 500 Meter hoch und mehrere Kilometer weit unkontrolliert fliegen. Eine derartige Himmelslaterne hatte in der Silvesternacht 2019/2020 im Krefelder Zoo einen schweren Brand ausgelöst bei dem mehr als 50 Tiere im Affenhaus starben.

Mit der Verordnung will der Gesetzgeber eine Rechtslücke schließen. Die Verwendung von Himmels- oder Wunschlaternen ist bereits untersagt. Allerdings fehlt es demnach besonders im Onlinehandel an ausreichenden Hinweisen darauf.