Verhaltens- und Verhältnisprävention

Bei der Vorbeugung von Gesundheitsrisiken unterscheiden Fachleute zwischen Verhaltens- und Verhältnisprävention. Verhaltensprävention meint dabei die Beeinflussung individuellen Verhaltens, Verhältnisprävention die Veränderung bestehender Rahmenbedingungen.

Beispiel Vorbeugung von tödlichen Verkehrsunfällen: Großflächige Tafeln am Rand einer Autobahn, die eine trauernde Witwe mit kleinen Kindern zeigen, sind Verhaltens-, Tempolimits sind Verhältnisprävention. Beispiel Rauchen: Aufklärungskampagnen zu den Risiken des Nikotins sind Verhaltens-, Werbeeinschränkungen für Tabakkonzerne sind Verhältnisprävention.

Verhalten gilt unter Gesundheitspsychologen als die am einfachsten zu beeinflussende Variable. Die Forschung betont jedoch, dass beide Formen von Vorbeugung mitbedacht werden müssen. Betriebe man nur Verhaltensprävention, würde man den Einfluss ignorieren, den Rahmenbedingungen auf menschliches Handeln haben.

Kritiker einer reinen Verhaltensprävention merken zudem an, dass man bei einer Konzentration auf das Verhalten letztlich den Betroffenen allein die Schuld an ihren Krankheiten geben würde. Auf der anderen Seite wird der Verhältnisprävention vielfach vorgeworfen, sie schränke die Freiheit ein.

Fachleute unterscheiden zudem zwischen Primär- bis Tertiärprävention. Primärprävention bezeichnet dabei die Verhinderung von Krankheiten oder Verletzungen, ehe sie eintreten. Hierzu zählen Aufklärungskampagnen oder Impfungen. Eine möglichst frühe Erkennung von Beeinträchtigungen – etwa durch Vorsorgeuntersuchungen – wird Sekundärprävention genannt, eine Verhinderung des Fortschreitens Tertiärprävention. Einige Fachleute ergänzen noch die Quartärprävention. Mit ihr ist die Verhinderung von Behandlungsfehlern gemeint.