Verfassungsrechtler kritisiert Pläne für Demokratieklausel

Der Verfassungsrechtler und Philosoph Christoph Möllers hat die Forderung der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) nach einer Demokratieklausel für Empfänger von öffentlichen Geldern kritisiert. Wenn eine solche Klausel als bloße Symbolpolitik verstanden werde, sei sie unbefriedigend, sagte der Professor für Öffentliches Recht an der Berliner Humboldt-Universität dem „Tagesspiegel“ (Print Freitag, Online Donnerstag). Wenn dagegen deren Einhaltung tatsächlich kontrolliert werde, sei ein gewaltiger Kontrollapparat erforderlich, der zudem neue Konflikte erzeugen würde.

Möllers sieht mit Skepsis auch auf Pläne von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) für eine neue Antisemitismusdefinition auf Grundlage der Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) von 2015. „Als Jurist glaube ich, dass man mit Definitionen keine Probleme löst“, sagte er auch unter Hinweis auf die 2021 erstellte Jerusalemer Erklärung, die den Antisemitismusbegriff neu fassen sollte. „Ich kann mir vorstellen, dass es antisemitische Äußerungen gibt, die unter keine der beiden Definitionen fallen. Oder unter die vermeintlich engere, aber nicht die weitere“.

Kritisch äußerte sich Möllers über Forderungen nach mehr Bürgerbeteiligung an politischen Entscheidungen über Bürgerräte. In ihrer Exklusivität seien diese „sozial hochgradig selektiv“. Dafür würden unwillkürlich Menschen ausgesucht, die Zeit und Muße haben, sich mit bestimmten Problemen auseinanderzusetzen: „Das gerät schnell zu einer Selbstbeschäftigung für bürgerliche Schichten.“