Es bleibt dabei: Nur Schülerinnen und Schüler, die kommendes Schuljahr eine fünfte oder sechste Gymnasialklasse besuchen, dürfen ihr Abitur in Baden-Württemberg regulär nach neun Jahren ablegen. Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „G9 jetzt! BW!“ zurückgewiesen. Den Antragstellern fehle die Antragsberechtigung für das Verfahren, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte (Az.: 1 GR 71/24). Die Antragsteller hatten gefordert, dass alle Gymnasiasten auch ab Klassenstufe 7 erst nach neun statt bereits nach acht Jahren Gymnasialzeit ihre Hochschulreife ablegen müssen.
Die Initiatorinnen hatten 2023 beim Landtag die Zulassung eines Volksantrages beantragt. Demzufolge sollte zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein neunjähriges Gymnasium eingeführt werden – für alle Schulklassen. Der Landtag lehnte in der Folgezeit den durch den Volksantrag eingebrachten Gesetzentwurf ab. „Stattdesssen wurde vereinbart, ein neues neunjähriges Gymnasium mit den Klassen 5 und 6 zum Schuljahr 2025/2026 zu beginnen“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts weiter.
Andere Antragsteller als die ursprünglichen Initiatorinnen beantragten daraufhin beim Innenministerium die Durchführung eines Volksbegehrens zu dem Volksantrag. Das Innenministerium lehnte 2024 ab, da der Antrag nicht vorschriftsmäßig von den antragsberechtigen Vertrauensleuten gestellt worden sei. Der nun angerufene Verfassungsgerichtshof sah das genauso. Weder seien die Antragsteller von der Gesamtheit der Unterzeichner als Vertrauensleute benannt worden noch seien sie die Erstunterzeichner des Antrags. „Daher ist der Antrag unzulässig“, heißt es in der Mitteilung. (1803/23.07.2025)