Ist Deutschland mitverantwortlich, wenn US-Drohnen weltweit Menschen töten? Karlsruhe muss heute über eine Verfassungsbeschwerde aus dem Jemen entscheiden. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.
Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute über eine Verfassungsbeschwerde gegen gezielte Tötungen durch Kampfdrohnen des US-Militärs. Zwei jemenitische Staatsbürger wenden sich gegen die Steuerung von Kampfdrohnen über den US-Militärstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz. Angehörige der Kläger waren bei einem US-Drohnenangriff in Jemen getötet worden. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts will sein Urteil ab 10.00 Uhr sprechen.
Die beiden Jemeniten argumentieren in ihrer Verfassungsbeschwerde, die USA hätten bei dem Angriff im August 2012 völkerrechtswidrig fünf Zivilisten getötet. Die Drohnensteuerung sei technisch nur möglich gewesen, weil das Militär kurz zuvor mit Erlaubnis der Bundesrepublik eine neue Satelliten-Kommunikationsstation in der Airbase Ramstein aufgestellt habe. Über diese Station steuere das US-Militär bis heute Kampfdrohnen im Mittleren und Nahen Osten.
Im Hintergrund des Rechtsstreits steht auch die Frage, ob im Ausland lebende Ausländer vor deutschen Gerichten auf die Einhaltung des Grundgesetzes klagen können. Und ob Deutschland eine weltweite Verantwortung für die Einhaltung des Grundgesetzes hat. Umstritten ist zudem, ob Deutschland überhaupt eine Mitverantwortung für die Drohneneinsätze hat, nur weil dem US-Militär die Basis Ramstein zur Verfügung gestellt wird.
In der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts im Dezember hatte die Bundesregierung betont, Deutschland und seine militärischen Partner achteten das Völkerrecht. Zugleich sei die Stationierung von US-Militär in Deutschland und Europa für eine glaubwürdige Verteidigung und Abschreckung unverzichtbar. Zudem verpflichte das Grundgesetz Deutschland nicht dazu, die Einsätze von militärischen Partnern weltweit zu kontrollieren.