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Verfassungsbeschwerde wegen Suizidbeihilfe abgewiesen

Ein Arzt wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er einem psychisch Kranken bei der Selbsttötung half. Das Bundesverfassungsgericht hat nun seine Verfassungsbeschwerde abgewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Arztes abgewiesen, der wegen Suizidbeihilfe zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden war. Der Mann habe eine etwaige Verletzung von Grundrechten nicht schlüssig dargelegt, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung der Karlsruher Richter.

Die 3. Kammer des Zweiten Senats nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Der Kläger habe auch nicht dargelegt, dass seine Verurteilung die “verfassungsgerichtlichen Maßstäbe” verletzt habe, die an eine “freie Suizidentscheidung” anzulegen sind.

2024 war der Mann zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er laut dem Urteil des Landgerichts Essen einen Patienten beim Suizid unterstützte, obwohl dessen Todeswunsch entscheidend durch eine psychische Erkrankung beeinflusst war. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil. Der Arzt hatte argumentiert, der Suizidwunsch seines Patienten sei freiverantwortlich gewesen.