Verfahren zu Einreiseverbot für Sellner bleibt in Potsdam

Der Rechtsstreit über das von der Stadt Potsdam verhängte Einreiseverbot für den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner verbleibt in der Verantwortung der Stadt. Der Leiter von Brandenburgs zentraler Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt, Olaf Jansen, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag, die Stadt Potsdam bleibe dafür zuständig. Grund sei, dass das Verfahren zum Entzug der Freizügigkeit bereits vor Änderung der Ausländerrechtszuständigkeitsverordnung von der Stadt durchgeführt worden sei.

Jansen sagte, damit bleibe die Potsdamer Ausländerbehörde auch für die gerichtlichen Rechtsmittelverfahren zuständig. Die zentrale Ausländerbehörde „war und ist an dem Vorgang also nicht beteiligt“, betonte er.

Sellner hatte vor einigen Monaten bei einem Treffen in Potsdam unter Beteiligung von AfD-Vertretern über Pläne zur Ausweisung von Menschen mit Migrationshintergrund gesprochen. Die Stadt hatte danach im März ein bundesweites Einreiseverbot gegen den Vordenker der rechtsextremen identitären Bewegung erlassen. Dagegen hatte er Widerspruch eingelegt.

Im Eilverfahren dazu hatte das Verwaltungsgericht Potsdam Ende Mai entschieden, dass Sellner vorerst weiter nach Deutschland einreisen darf. Diese Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig. Im Hauptverfahren gibt es noch keine Entscheidung. In der Eilentscheidung hatte das Gericht betont, die Stadt habe eine „tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung beziehungsweise Sicherheit“ durch Sellner nicht hinreichend belegt. (AZ: VG 3 L 237/24)