Verein: In Deutschland fehlen rund 14.000 Plätze in Frauenhäusern
Statistisch erleidet in Deutschland alle vier Minuten eine Frau Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner. Schutz können Frauenhäuser bieten, doch es fehlt an Plätzen.
In Deutschland fehlen nach Angaben des Vereins „Frauenhauskoordinierung“ rund 14.000 Plätze für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Bislang gebe es in Deutschland keine „verlässliche Finanzierung“ für Frauenhäuser, sagte die für Recht zuständige Referentin des Vereins, Dorothea Hecht, dem WDR-Radio in Köln. Mit dem von der Bundesregierung geplanten Gewalthilfegesetz könnte die Finanzierung der zusätzlichen Plätze und Einrichtungen gedeckt werden. Die Kosten dürften sich laut einer Studie zwischen 600 Millionen und 1,6 Milliarden Euro bewegen.
Mitte dieses Jahres hatte es in Deutschland laut dem Bundesfrauenministerium etwa 7.800 Plätze in Frauenhäusern gegeben. Für die Unterstützung von Frauenhäusern sind die Länder zuständig. Deswegen müssten sie auch für die Umsetzung der Vorgaben des geplanten Gewalthilfegesetzes sorgen, erklärte Hecht. Teil des Gesetzesvorhabens wäre auch ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung im Falle häuslicher Gewalt.
Fall aus Essen sorgte zuletzt für Schlagzeilen
Ein von seiner Ehefrau verlassener Mann setzte mutmaßlich zwei Häuser in Brand, 31 Menschen erlitten zum Teil schwerste Verletzungen. Zudem fuhr der 41-Jährige offenbar mit einem Transporter in zwei Geschäfte und bedrohte Passanten mit einer Machete. Der aus Syrien stammende Mann wurde festgenommen, die Hintergründe des Vorfalls sind noch unklar.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) arbeitet derzeit an einem Gewalthilfegesetz mit bundesweit einheitlichen Regeln zur Finanzierung von Frauenhäusern. Der Bund will sich daran beteiligen. Bislang liegt nach Angaben des Vereins Frauenhauskoordinierung jedoch noch kein Referentenentwurf für das Gesetz vor.
Derzeit ist die Finanzierung in den Bundesländern unterschiedlich. Ziel der Bundesregierung ist es, durch das neue Gesetz den tatsächlichen Bedarf an Beratung, Hilfen und Schutzplätzen sicherzustellen. Dazu ist sie laut Istanbul-Konvention des Europarats verpflichtet.