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Verbraucherzentrum: Angebliche Gratisspiele können teuer werden

Laut Europäischem Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) spielten im Vorjahr 73 Prozent der Kinder und Jugendlichen täglich oder mehrmals die Woche Videospiele auf dem Smartphone oder Computer. Um schneller voranzukommen oder Bonusinhalte freizuschalten, würden viele Spieler dazu verleitet, Geld auszugeben, warnte das EVZ am Montag in Kehl. Vielen Eltern sei das nicht bewusst. Eine Familie habe sich mit einer Kreditkartenabrechnung über 1.200 Euro an das von der Europäischen Union finanzierte EVZ gewandt.

Kinder bis zu 7 Jahren sind laut EVZ in Deutschland nicht geschäftsfähig. Sie könnten daher keine Verträge wie In-Game-Käufe abschließen. Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 Jahren benötigen für einen wirksamen Vertrag die Zustimmung der Eltern. Der sogenannte „Taschengeldparagraf“ greift nicht, wenn die ausgegebene Summe zu hoch ist oder ein Abonnement abgeschlossen wird.

Hat ein Kind einen Kauf getätigt, rät das EVZ den Eltern zum schnellstmöglichen Widerspruch. Schwierig werde es, wenn ein Kind den Zugang der Eltern genutzt oder deren Kreditkartendaten bekommen hat. Dann müssten die Eltern nachweisen, dass das Kind den Kauf getätigt hat und nicht sie selbst. Ebenfalls problematisch sei ein Widerspruch bei wiederholten In-App-Käufen. Dann gehe die Rechtsprechung davon aus, dass die Eltern die Ausgaben geduldet haben.

Das EVZ empfiehlt Eltern einen Passwortschutz für Einkäufe in Apps oder die komplette Deaktivierung von In-App-Käufen im jeweiligen App-Store. Die automatische Abrechnung über die Handyrechnung, das sogenannte „Carrier-Billing“, sollte vermieden werden. Beim Mobilfunkanbieter lasse sich eine Drittanbietersperre einrichten. Prepaid-Karten der App-Stores helfen, die Ausgaben im Blick zu behalten. Auf dem Gerät des Kindes dürften keine Zahlungsdaten hinterlegt sein. Nutze das Kind den Account der Eltern, dann sollten sie die gespeicherten Bezahldaten entfernen oder im App-Store sperren. (2052/18.08.2025)