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Verbraucherzentralen optimieren Pflegegradrechner

Die Verbraucherzentralen in Deutschland haben ihren Pflegegradrechner optimiert. Wer eine Einstufung der Pflegekasse erhalten hat, könne jetzt prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist, teilte die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (VZMV) am Montag in Rostock mit. Mit dem Pflegegradrechner bieten die Verbraucherzentralen seit April 2024 die Möglichkeit, die Antragstellung vorzubereiten. Anhand von 64 Fragen könnten Betroffene eine Selbsteinschätzung über den Pflegegrad vornehmen. Bis Ende Juli 2025 hätten mehr als 34.000 Personen diese Möglichkeit genutzt.

Wird ein Mensch als pflegebedürftig eingestuft, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der Pflegekosten. Die Einstufung erfolge auf Basis einer gutachterlichen Einschätzung, informieren die Verbraucherzentralen auf ihrer Webseite. Der Gutachter nutze dazu einen Fragenkatalog. Je nach Ergebnis der Fragen würden Punkte vergeben, die zur Einstufung in einen Pflegegrad führen.

„Nicht immer sind die Betroffenen mit der Entscheidung der Pflegekasse einverstanden – mal zu Recht und mal zu Unrecht“, sagte Klaus Schmiedek, Fachbereichsleiter Recht bei der VZMV. Es sei dann „wichtig, schnell Klarheit zu erhalten“.