Verbraucherzentrale: Wärmepumpe mitversichern

Ist eine neue Wärmepumpe in der Wohngebäudeversicherung enthalten? Nicht unbedingt, sagt die Verbraucherzentrale. Denn die Pumpe steht nicht im Haus.

Eine Wärmepumpe steht außerhalb des Hauses – was Folgen für die Versicherung hat
Eine Wärmepumpe steht außerhalb des Hauses – was Folgen für die Versicherung hatImago / Rupert Oberhäuser

Immobilien-Eigentümer sollten bei Anschaffung einer Wärmepumpe den Umfang ihrer Wohngebäudeversicherung überprüfen. Weil Wärmepumpen in der Regel nicht im Haus, sondern außerhalb installiert würden, seien sie nicht automatisch in der Versicherung eingeschlossen, informiert die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH). Sie riet Verbrauchern, frühzeitig bei der Versicherung zu erfragen, ob eine Wärmepumpe im Versicherungsschutz enthalten ist. Gegebenenfalls sollten sie den Schutz der Anlage in den Versicherungsvertrag aufnehmen lassen.

Zusätzlich empfahl die VZSH, nach sogenannten Mitwirkungspflichten zu fragen. Bei einer Wärmepumpe könnten mögliche Pflichten eine Umzäunung des Grundstücks oder der Wärmepumpe sein oder die Installation an der Hauswand in einer schwer zu erreichenden Höhe. Würden Mitwirkungspflichten verletzt, könne die Versicherung Leistungen verweigern.